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Nachhaltige Flugkraftstoffe an EU-Flughäfen

Am 13. September 2023 haben die Europabgeordneten in Straßburg ein neues Gesetz gebilligt, um die Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe, wie fortschrittliche Biokraftstoffe oder Wasserstoff, im Luftfahrtsektor zu erhöhen.

Die Verordnung „ReFuelEU Aviation“ ist Teil des „Fit für 55“-Pakets, dem EU-Plan, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu den Werten von 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren und sicherzustellen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Sie zielen darauf ab, den Luftfahrtsektor zur Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe zu ermutigen, um die Emissionen zu senken.

Ehrgeiziger Zeitplan

Die Europaabgeordneten haben einen ehrgeizigen Zeitplan für die Bereitstellung des Flugkraftstoffgemisches festgelegt. EU-Flughäfen und Kraftstofflieferanten werden verpflichtet, ab 2025 mindestens zwei Prozent nachhaltige Flugkraftstoffe einzusetzen.

Dieser Anteil wird alle fünf Jahre erhöht: 6% im Jahr 2030, 20% im Jahr 2035, 34% im Jahr 2040, 42% im Jahr 2045 und 70% im Jahr 2050. Darüber hinaus muss ein bestimmter Anteil des Kraftstoffgemisches aus synthetischen Kraftstoffen wie E-Kerosin bestehen.

Was ist „grün“?

Gemäß den neuen Regeln werden unter dem Begriff „nachhaltige Flugkraftstoffe“ synthetische Kraftstoffe sowie bestimmte aus land- oder forstwirtschaftlichen Rückständen, Algen, Bioabfällen, Altspeiseöl oder bestimmten Tierfetten hergestellte Biokraftstoffe verstanden. Recycelte Flugkraftstoffe aus Abgasen und Plastikabfällen gelten ebenfalls als „grün“.

Die Abgeordneten stellten sicher, dass Kraftstoffe auf der Basis von Futter- und Nahrungsmittelpflanzen sowie aus Palm- und Sojamaterialien nicht als grün eingestuft werden, da sie nicht den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Sie haben auch erneuerbaren Wasserstoff als Teil eines nachhaltigen Kraftstoffgemisches aufgenommen, eine ihrer Ansicht nach vielversprechende Technologie, die schrittweise zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs beitragen könnte.

Neues Kennzeichnungssystem

Um die Dekarbonisierung im Luftfahrtsektor zu fördern und die Öffentlichkeit besser zu informieren, haben die Abgeordneten sichergestellt, dass ab 2025 ein Umweltkennzeichnungssystem, das alle Aspekte der Umweltleistung von Flügen berücksichtigt, eingeführt wird. Fluggesellschaften können ihr Flugangebot mit einer Kennzeichnung vermarkten, das den erwarteten CO2-Fußabdruck pro Passagier und die erwartete CO2-Effizienz pro Kilometer angibt. Dies ermöglicht es den Passagieren, die Umweltleistung von Flügen verschiedener Unternehmen auf derselben Strecke zu vergleichen.

Nächste Schritte

Die neuen Regeln für nachhaltige Flugkraftstoffe wurden mit 578 Stimmen dafür, 97 Stimmen dagegen und acht Enthaltungen angenommen. Sobald der Rat sie gebilligt hat, werden sie ab dem 1. Januar 2024 gelten, einige Bestimmungen ab dem 1. Januar 2025.

Quelle: Europäisches Parlament

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