Wenn Batterien von Baumaschinen ihren Geist aufgegeben haben, gehören sie auf keinen Fall auf den Müll, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden – so fordert es der Gesetzgeber. Denn enthaltene Chemikalien wie Quecksilber, Cadmium und Blei können bei unsachgemäßer Entsorgung der Umwelt schwere Schäden zufügen.
Mit dem Batteriegesetz (BattG) verbunden ist eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien. Für Zeppelin bedeutet dies, den geltenden Umweltanforderungen Rechnung zu tragen, indem ein Batteriepfand erhoben werden muss. Um die in Batterien enthaltenen Wertstoffe respektive Seltenen Erden möglichst auszuschöpfen und sie für einen weiteren Einsatz nutzen zu können, startete Zeppelin darum im Service ein Pfandsystem für mehr als 550 Batterien von Cat Baumaschinen und Non-Cat-Batterien, die in Deutschland seit dem 23. Februar 2023 in Umlauf gebracht werden.
Von jedem Käufer einer solchen pfandpflichtigen Cat beziehungsweise Non-Cat-Batterie wird in Zukunft automatisch ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro netto pro verkaufter Batterie als Zuschlag im Serviceauftrag erhoben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Haben Kunden eine Batterie über den Ersatzteilverkauf oder das Zeppelin Online-Kundenportal erworben, und es erfolgt keine Rückgabe der Altbatterie, wird dafür ebenfalls ein Pfand fällig. Das Pfand wird erstattet, sobald eine nach Einführung des Pfandsystems verkaufte Batterie in einer Zeppelin Niederlassung zurückgegeben wird.
„Zeppelin ist nur verpflichtet, bei Rückgabe einer Altbatterie das Pfand zurückzuerstatten, insofern es beim Kauf auch erhoben wurde. Es ist nicht der Fall, wenn es sich um eine zu alte Batterie handelt oder eben die alte nicht durch eine neue getauscht wird. Somit wird für Altbatterien aus Neumaschinen auch kein Pfand gutgeschrieben, weil wir für die Fahrzeugbatterien beim Neumaschinenverkauf auch kein Pfand erheben“, weist Jörg Glunde, der verantwortliche Projektleiter bei Zeppelin im Service, hin.
Was jedoch immer gilt: Zeppelin ist verpflichtet, alte Batterien unentgeltlich entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Batterien gelten als Gefahrgut und müssen entweder persönlich abgegeben oder per Spedition befördert werden. Da viele Kunden nicht in der Nähe einer Niederlassung ihr Büro haben, wurde eine Lösung mit regionalen Entsorgern entwickelt. Erfolgt die Rückgabe der Batterie in einem örtlichen Wertstoffhof oder Giftmobil, werden dort Pfandmarken ausgehändigt, die man dann in der Niederlassung einlösen kann, wenn man bei nächster Gelegenheit vor Ort ist. Die Niederlassung stellt dafür eine entsprechende Gutschrift aus, die mit dem Kunden verrechnet wird.
„Durch das Pfand schaffen wir einen nachhaltigen Mehrwert für Fahrzeugbatterien, indem Wertstoffe weiter nutzbar gemacht werden. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Umwelt. Darüber hinaus kommen wir unserer Informationspflicht gegenüber unseren Kunden nach“, erklärt Andreas Kritzinger, Zeppelin Produktmanager für Elektronik und Karosserie. Zeppelin muss als Vertreiber der Batterien die Menge der in Verkehr gebrachten Batterien sowie der zurückgenommenen Altbatterien dem Umweltbundesamt jährlich melden.
Ein Projektteam hat die Prozesse der Rücknahme einer alten gebrauchten pfandpflichtigen Batterie entwickelt und das Pfandsystem aufgesetzt. Involviert waren Mitarbeiter der Zentralen Serviceorganisation, des Servicevertriebs, des Rechnungswesens, des zentralen Preismanagements im zentralen Ersatzteillager (ZEL) und der IT. Hier waren einige Umstellungen nötig, etwa im entsprechenden Serviceauftrag, um die Abwicklung zu automatisieren. In Zukunft enthalten alle relevanten Kundenbelege einen Hinweis zur Batterieentsorgung und informieren über die Rückgabebedingungen, wie die Höhe des Pfandwertes, aber auch die Artikelnummer, die darüber Aufschluss gibt, wo die Batterie gekauft wurde.
Quelle: Zeppelin Baumaschinen GmbH