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Unnötige Belastungen für die Kölner Gebührenzahler im nächsten Jahr?

AVG Köln: „Die Absicht Treibhausgase einzusparen, verpufft mit dem novellierten BEHG!“

Das Bundeskabinett in Berlin hat einer Novellierung der Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zugestimmt. Darin enthalten ist auch eine Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in den Emissionshandel.

Die AVG Köln als Betreiber der Restmüllverbrennungsanlage Köln lehnt dieses Gesetzesvorhaben ab und begründet das wie folgt: „Würde dieses Gesetz wie vom Bundeskabinett umgesetzt, verteuerte sich der Verbrennungspreis in der Restmüllverbrennungsanlage Köln um rund 30 Prozent. Damit lägen die Abfallgebühren für die Kölner Bürgerinnen und Bürger um bis zu zehn Prozent höher. Durch die weiteren Steigerungen in den kommenden Jahren würden die Abfallgebühren kontinuierlich weiter steigen.“

Verteuerung der Abfallgebühren ohne Umwelt- und Klimaeffekte

Im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat über das BEHG entscheiden. Das BEHG hat zum Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Durch die Bepreisung der Treibhausgasemissionen sollen die Unternehmen dazu veranlasst werden, den Einsatz fossiler Energieträger und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Diese Lenkungsfunktion ist bei Müllverbrennungsanlagen allerdings außer Kraft gesetzt, wirft die AVG Köln ein: „Die Idee, die hinter dem BEHG steckt, ist ja richtig. Wir müssen Treibhausgase reduzieren, um den Klimawandel abzuschwächen. Aber im Fall der Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in den Emissionshandel entfaltet sich diese Lenkungsfunktion nicht. Es kommt zu einer Verteuerung der Abfallgebühren ohne Umwelt- und Klimaeffekte“, erläutert Andreas Freund, Sprecher der Geschäftsführung der Abfallentsorgungs- und Ver-wertungsgesellschaft Köln mbH (AVG Köln). „Die Absicht Treibhausgase einzusparen verpufft.“

Um eine Lenkungsfunktion zu entfalten, müsste nach Ansicht von Andreas Freund die Klimaabgabe außerhalb des BEHG bereits bei den Produkten bzw. der Verpackung erfolgen: „Nur beim Kauf kann der Verbraucher entscheiden, ob er für ein Produkt einen höheren Preis mit oder einen niedrigeren Preis ohne Treibhausgaszuschlag bezahlt.“ Ist es erst einmal im Haushalt, habe weder der Verbraucher noch die Müllverbrennungsanlage eine Wahl. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen würden keinen Einfluss auf die Abfallproduktion haben. Sie müssten das verarbeiten, was die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen ihr zur Verbrennung bringen.

„Würde ein Treibhausgasaufschlag hingegen auf die Verpackung bzw. das Produkt erhoben, wäre der Effekt, CO2 einzusparen, voll wirksam. Der Käufer könnte sich aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz entscheiden“, sagt der AVG-Geschäftsführer. Der Abfall, der in der Restmüllverbrennungsanlage Köln verbrannt wird, bestehe zu rund 50 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern. Der Rest sei fossilen und damit treibhausgasrelevanten Ursprungs. Im Jahr 2021 wurden den Angaben nach in der Anlage rund 283.000 Tonnen Resthausmüll und Sperrmüllreste aus Köln verbrannt. Daneben landeten 475.000 Tonnen Gewerbeabfallreste in der Kölner Restmüllverbrennungsanlage. Durch die Nutzung der im Abfall steckenden Energie als Strom- und Wärmelieferungen in die Kölner Netze, insgesamt rund 326 Millionen Kilowattwattstunden, konnten im vergangenen Jahr der Umwelt rund 145.000 Tonnen Treibhausgase erspart werden.

Quelle: AVG Köln

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