Verbraucher*innen haben ab dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit, Lampen und Elektroaltgeräte nun auch bei Lebensmitteleinzelhändlern, Discountern und Supermärkten kostenfrei abzugeben. Diese Änderung wird vom ElektroG3 geregelt, das Anfang des Jahres novelliert wurde.
Unter das ElektroG3 fallen auch LED- und Energiesparlampen, da sie elektrische Bauteile enthalten. Abgabemöglichkeiten für Altlampen finden Verbraucher*innen unter: www.sammelstellensuche.de
Hat die LED- oder Energiesparlampe einmal ausgedient, wird mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Lebensmitteleinzelhändler, Discounter und Supermärkte ab 1. Juli Verbraucher*innen die Rückgabe und somit eine ressourcenschonende Entsorgung einfach gemacht. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern und einem Verkaufsangebot (auch Aktionsware) von Lampen und Elektrogeräten, müssen unter anderem Lebensmitteleinzelhändler diese verpflichtend kostenlos zurücknehmen. Bisher galt diese Regelung bereits für großflächige Elektrohändler (über 400 Quadratmeter). Kleine Elektroaltgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Lampen können unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts zurückgegeben werden, größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Produktes. Ziel der neuen Gesetzgebung ist die Erhöhung der Sammelquote für Elektroaltgeräte, um Ressourcen durch fachgerechtes Recycling zu schonen.
Einfache Rücknahmelösungen für den Handel
Lightcycle bietet dem Handel die Komplettlösung zu Sammlung, Logistik und Recycling von Lampen und Elektroaltgeräten: von den Behältnissen und POS-Material für die Sammlung über die Logistik zur Verdichtungsstelle bis hin zum fachgerechten Recycling. Auch bei den Anzeige- und Mitteilungspflichten bei der stiftung ear sowie den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher hilft Lightcycle bei der gesetzeskonformen Umsetzung. Schon jetzt hat Lightcycle tausendfache Rückgabemöglichkeiten im Handel für Lampen geschaffen.
Quelle: Lightcycle