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EU-Gesetzvorschlag für ein wirksames Recht auf Reparatur

Stellungnahme von Kilian Kaminski, CEO & Co-Gründer Refurbed GmbH:

Der Weg der EU ist durchaus richtig und wir freuen uns über die Maßnahmen. Wir sehen dennoch, dass die Umsetzung derzeit noch viel zu viel Zeit in Anspruch nimmt. „Jetzt oder nie!“ – mit diesen Worten warnte António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, erst letzte Woche, dass es mehr denn je gelte, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Auch wenn sich Guterres damit hauptsächlich auf die Energiegewinnung bezog, sollte dies die Maxime in allen Bereichen sein. Mit Right to Repair, wo wir uns als refurbed aktiv einbringen, ist nun mehr Geschwindigkeit in den Prozess gekommen. Dabei helfen wir, die Ziele zu erreichen und den Planeten für uns und zukünftige Generationen zu erhalten.

Und was wäre noch dringend nötig?

Es sollte definitiv eine Standardisierung der Komponenten geben. Dies bringt den Herstellern ebenfalls Vorteile: Sie können so nämlich einfacher den EU-Richtlinien folgen, welche die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für eine gewisse Zeitdauer vorschreibt. Dennoch besteht im Bereich der Consumer Electronics ein großer Aufholbedarf. Dies beinhaltet auch eine steuerliche Berücksichtigung von Reparaturen oder Reparaturboni, die es bereits als Pilotprojekte gibt – so beispielsweise in Thüringen und Österreich.

Eines ist jedoch sicher: Wir müssen die Circular Economy als Wirtschaftsform ernst nehmen. Das gilt auch für die öffentliche Beschaffung, die sich mit refurbished Goods bei Ausschreibungen noch schwertut oder diese mangels Beschäftigung mit der Materie ausblendet. Auch der Austausch von Ersatzteilen wird heutzutage noch von Herstellern unterbunden, indem eine Software-Freigabe von den Herstellern erfolgen muss. So funktioniert beispielsweise die Fingerabdruckerkennung nicht mehr, wenn der Home Button eines Smartphones ausgetauscht wird. Das ist problematisch, weil viele Geräte deshalb aus Konsumentensicht unbrauchbar werden. Ein Verbot von sogenanntem „Software-Pairing“ wäre hier also hilfreich. Wir stehen zwar noch weit am Anfang, aber die neuen EU-Richtlinien in Bezug auf Right to Repair werden erhebliche Fortschritte bringen.

Quelle: Refurbed GmbH

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