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VKU und Fairwertung begrüßen EU-Textilstrategie

„Allerdings brauchen wir Maßnahmen, die eine Wiederverwendung und das Recycling stärken. Ein System der erweiterten Produktverantwortung unter Berücksichtigung der besonderen Rolle gemeinnütziger Organisationen und der Organisationshoheit der Kommunen würde dieses erfolgreiche System stützen.“

Die kommunale Abfallwirtschaft und der Dachverband FairWertung als Vertreter gemeinnütziger Alttextilsammler begrüßen die gestern veröffentlichte EU-Textilstrategie im Kontext der ebenfalls veröffentlichten „Nachhaltigen Produktinitiative“ als wichtiges Signal hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Textilbereich.

„Eine grundlegende Voraussetzung für eine Kreislaufwirtschaft ist die Getrennterfassung der Abfallströme, auch von Alttextilien. Bislang landet noch immer mehr als 70 Prozent des textilen Abfalls weltweit auf Deponien“, sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. „Insbesondere der Textilsektor bietet daher ein großes Potenzial für mehr Abfallvermeidung und besseres Recycling. Denn während die Textilproduktion weltweit immer weiter ansteigt, ist die durchschnittliche Nutzungsdauer von Kleidungsstücken in den letzten Jahren dramatisch gesunken.“

Aus Sicht des VKU und von FairWertung ist es zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Wiederverwendung, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Textilien erhöhen. Zudem sollte der Einsatz von recycelten Fasern gefördert werden. Hasenkamp: „Auf diese Weise werden Abfälle und Emissionen deutlich minimiert werden, und es geraten weniger umweltschädliche Chemikalien und Mikroplastik ins Wasser.“

Thomas Ahlmann, Geschäftsführer Fairwertung e. V.: „Bereits heute werden in Deutschland etwa eine Million Textilien pro Jahr erfasst. Geht man wie das Umweltbundesamt im Jahr 2020 von höchstens 300.000 Tonnen Textilien im Haushaltsmüll aus, ergibt sich eine Erfassungsrate von über 70 Prozent – unerreicht in Europa. Deutschland besitzt demnach bereits ein etabliertes und akzeptiertes System. Allerdings brauchen wir Maßnahmen, die eine Wiederverwendung und das Recycling stärken. Ein System der erweiterten Produktverantwortung unter Berücksichtigung der besonderen Rolle gemeinnütziger Organisationen und der Organisationshoheit der Kommunen würde dieses erfolgreiche System stützen.“

VKU e. V. und Fairwertung e. V. fordern daher gemeinsam:

  • eine effektive, erweiterte Herstellerverantwortung durch die finanzielle Unterstützung der bestehenden, flächendeckenden kommunal-gemeinnützigen Erfassungsstruktur
  • Anerkennung der kommunalen Organisationshoheit über die Erfüllung des gesetzlichen Sammelauftrags,
  • die Anerkennung und Förderung der besonderen Rolle gemeinnütziger Sammler,
  • die Einhaltung der EU-Abfallhierarchie sowie
  • einheitliche Standards in der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Textilien.

Eine gut organisierte Sammlung Hand in Hand zwischen kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Sammlern ist auch besonders relevant in Krisenzeiten, um schnell und effektiv wie derzeit im Falle der Ukraine-Krise Sachhilfe bereitstellen zu können.

Hintergrund:

Im Jahr 2015 betrugen laut International Energy Agency die Treibhausgasemissionen aus der Textilproduktion 1,2 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalent – mehr als bei allen internationalen Flügen und der Schifffahrt zusammen.

Gestern hat daher die Europäische Kommission den ersten Teil ihres Kreislaufwirtschaftspakets im Rahmen des Green Deal vorgestellt. Darin enthalten: Die „Initiative Nachhaltiges Produktdesign inklusive der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie“ sowie die damit zusammenhängende „Textilstrategie“. Diese sollen dafür sorgen, dass schon bei der Produktion und im gesamten Lebenszyklus auf Nachhaltigkeit und eine verbesserte Kreislaufwirtschaft geachtet wird. Dies ist äußerst begrüßenswert, damit schon bei der Produktion weniger Abfälle anfallen.

In der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie soll es nicht mehr nur um Mindestanforderungen für den Energie- oder Ressourcenverbrauch gehen. Sie soll ausgeweitet werden auf besonders umweltschädliche Produktgruppen wie Chemikalien, Möbel, Textilien, Stahl, Zement und weitere Produkte. Darüber hinaus sollen verpflichtende produktübergreifende Vorgaben für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Upcycling oder Wiederverwertbarkeit geben und einen digitalen Produktpass.

Das zweite Paket ist aktuell für den Sommer vorgesehen, darin sollen unter anderem Verpackungen und biologisch abbaubare Kunststoffe genauer betrachtet sowie die Kommunalabwasser-Richtlinie überarbeitet werden.

Quelle: Verband Kommunaler Unternehmen (VKU)

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