In dem Normenkontrollverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt.
Das Gericht gab damit der Klage der Tübinger Pächterin der Fastfood-Kette McDonald’s statt. McDonald’s fordert vielmehr eine bundeseinheitliche Regelung und wendet sich gegen „lokale Insellösungen und Sonderwege“. Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 2. Senats am 29. März 2022. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Oberbürgermeister Boris Palmer bedauert die Entscheidung des Mannheimer Gerichts: „Wir haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große Mehrheit der Menschen ist zufrieden. Bundesweit ist es genau umgekehrt: Mehrweg wird verdrängt, die Wegwerfkultur setzt sich durch. Das Urteil ist deshalb eine Enttäuschung.“
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Sie kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils erhoben werden (Az. 2 S 3814/20). Ob die Universitätsstadt Tübingen in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geht, entscheidet der Gemeinderat. Bis zu einem rechtsgültigen Urteil bleibt die Satzung in Kraft. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Betriebe darum, bis auf Weiteres bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben.
Quelle: bvse und Universitätsstadt Tübingen