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Pfandfreier Getränkedosenverkauf an der Grenze zu Dänemark

EU-Gericht kippt Entscheidung der EU-Kommission zu Ausnahme. Die Nichterhebung des Einwegpfandes verstößt nicht nur gegen das deutsche Verpackungsgesetz, sondern ist auch eine unzulässige staatliche Beihilfe.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet das gestrige Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zum pfandfreien Verkauf von jährlich mehr als einer halben Milliarde Getränkedosen in schleswig-holsteinischen Grenzshops als einen Erfolg bei ihrem jahrelangen Einsatz gegen die Umweltvermüllung mit Dosenschrott. Mit dem Urteil des EU-Gerichts steht fest, dass die Nichterhebung des Einwegpfandes in Schleswig-Holstein nicht nur gegen das deutsche Verpackungsgesetz verstößt, sondern auch eine unzulässige Beihilfe darstellt. Die Dänische Handelskammer hatte wegen unzulässiger staatlicher Beihilfe Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und nach deren Zurückweisung geklagt. Nach dem Willen des EuG muss sich die EU-Kommission nun erneut mit der Sache befassen.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther muss endlich die Reißleine ziehen

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH kommentiert: „Der grenzübergreifende Dosentourismus ist so absurd wie illegal. Er führt nicht nur zur Vermüllung der deutsch-dänischen Grenzregion mit Dosenschrott, sondern stellt nach dem EU-Gerichtsurteil auch eine illegale staatliche Beihilfe dar. Die Duldung der Nichterhebung des Pfandes durch deutsche Behörden verschafft denjenigen Unternehmen, die die Produkte ohne Pfand verkaufen, einen unberechtigten Vorteil. Das Urteil des EU-Gerichts ist ein weiteres Puzzleteil, das zeigt, mit welcher Dreistigkeit schleswig-holsteinische Behörden gegen geltendes Recht verstoßen, damit dort ansässige Geschäfte möglichst viel Dosenbier verkaufen können. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther muss endlich die Reißleine ziehen und die illegalen Zustände des pfandfreien Dosenverkaufs in Bordershops sowie die völlig inakzeptable Vermüllung der Umwelt sofort beenden.“

An der Grenze zu Dänemark ansässige sogenannte Bordershops verkaufen jährlich mehr als 650 Millionen Getränkedosen pfandfrei an skandinavische Kundinnen und Kunden. Weil die Dosen unbepfandet sind, landen diese nach DUH-Informationen zu zehntausenden in der Umwelt. Um diesen unsäglichen Zustand zu stoppen, verklagte die Deutsche Umwelthilfe am 12. April 2021 den Landkreis Schleswig-Flensburg beim Verwaltungsgericht Schleswig. Nach dem Verpackungsgesetz dürfen Getränkedosen nur bepfandet an private Endkunden abgegeben werden. Dies gilt auch für den Verkauf von Dosen an Personen, die diese anschließend mit ins Ausland nehmen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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