Die neue EU-Bauproduktverordnung aus 2024, der Clean Deal der EU-Kommission – die Herausforderungen für die Bauwirtschaft sind groß, um die Anforderungen an nachhaltiges Bauen zu erfüllen; eine Forderung, die sich an Bauherren und Bauunternehmen richtet.
Der Baustoff-Recycling Verband hat mit seiner Jahrestagung im Mai 2025 das Thema aufgegriffen und einen Ausblick für die zu erwartenden Änderungen gegeben: Bodenaushub wird noch auf der Baustelle ein Abfallende finden können und damit beispielsweise als Recyclingbaustoff auf dieser Baustelle oder auf einer anderen eingesetzt werden können. Seitens des OIB wird es in zwei Jahren eine neue OIB-Richtlinie geben, die das Nachhaltigkeitsthema für den Bau österreichweit regeln wird. Österreich ist in dem Thema auch weit vorne, so manche Regelung wird seitens der EU als „best case“ angesehen.
Abfallende für Bauabfälle
Bauabfälle bilden die größte Abfallmenge in Österreich – gerade die mineralischen Abfälle, wie Beton, Asphalt, Bauschutt werden schon heute großteils verwertet. Die Aufbereitung funktioniert allerdings nur dann gut, wenn diese wirtschaftlich erfolgreich ist. Damit ist es zwingend, dass Recyclingbetriebe Produkte auf dem Markt anbieten, da Abfälle nicht erfolgreich vermarktet werden können. Somit benötigt der Bau ein rasches Abfallende für die Recyclingbaustoffe, die aus Baurestmassen aufbereitet wurden.
DI Bernhard Dabsch (ASFINAG) betont, dass aus der Instandhaltung und Erneuerung des ASFINAG-Streckennetzes jährlich große Mengen an Aushub- und Abbruchmaterial als potenzielles Recyclingmaterial zur Verfügung stehen. Allein 1,5 Millionen Tonnen Aushub. Das „Abfallende“ für Bodenaushubmaterial ist somit die Chance, bereits früh im Planungsprozess positiv auf die Umsetzung von Baumaßnahmen einzuwirken, indem Abfälle gar nicht erst entstehen. Dies geht aber nur in wenigen Fällen – ein Großteil der Böden fällt als Abfall an, ein vorzeitiges Abfallende, beispielsweise durch Behandlung und Verwertung als Recyclingbaustoff, ist eine große Hilfe für eine kostengünstige und umweltgerechte Verwertung.
DI Roland Starke, BMLUK, bietet dafür eine Lösung an: Hauptziel der geplanten Aushubverordnung ist die Schaffung einer für die Baupraxis praktikablen, rechtssicheren Möglichkeit, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der „besten“ Qualität aus dem Abfallregime zu entlassen und damit möglichst einfach einer stofflichen Nutzung zuzuführen.
Die Qualitätsklassen A1, A2, A2#G sollen für jeweils zulässige Verwertungswege (insbesondere Rekultivierung, Erdarbeiten) direkt nach dem Aushub die Abfalleigenschaft verlieren. Die neue Aushubverordnung, die kurz vor Begutachtung steht, soll allgemeine Behandlungspflichten festlegen; so soll für große Aushubvorhaben ein Materialkonzept bereits im Vorfeld erstellt werden müssen, das die Verwertungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld bewerten soll.
Kreislaufwirtschaft ist die Lösung
Am Bau werden die Bauvorhaben nicht einfach bestellt – sie werden unter Verwendung der Leistungsbeschreibungen ausgeschrieben und nach einem Verfahren (z. B. Bestbieterprinzip) zugeschlagen. DI Gerhard Spranz, Swietelsky AG, weist dabei auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) hin, die für alle Bereiche des Tiefbaus Ausschreibungstextierungen vorhält.
„Auf Grundlage der Gesetze und Verweis auf die einschlägigen Merkblätter des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wird der Umgang mit Aushub- und Abfallmaterialien beschrieben“, erläuterte Spranz. Die LB-VI weist darauf hin, dass eine verpflichtende Bevorrangung der Kreislaufwirtschaft vorgesehen ist. So bietet die Leistungsgruppe LG 06 Aufzahlungspositionen für schonenden Abtrag und auch Reinigung an. Eine eigene LG 58 „Materialverwertung“ ist für im Bauvorhaben anfallende Materialien vorgesehen, die durch den AN zu Recyclingbaustoffen hergestellt werden und im Bauvorhaben wieder zu verwenden sind. Seit November 24 ist zur LB-VI ein Arbeitspapier Nr. 38 als Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung veröffentlicht.
Blick über die Grenzen Österreichs

Österreich ist in vielen Bereichen Vorreiter – so zum Beispiel im Bereich des Rückbaus, der in der RBV (Recycling-Baustoffverordnung) und in der damit verpflichtend anzuwendenden ÖNORM B 3151 festgelegt wird. DI Martin Car, European Quality Association for Recycling (EQAR), zeigte den Zusammenhang zwischen europäischen Vorgaben, europäischen Verbänden und das Wirken des BRV auf: Die Vorreiterrolle des BRV führte dazu, dass die Leitung des Arbeitskreises bei EDA (European Demolition Association), dem europäischen Dachverband für Abbrucharbeiten, durch den BRV erfolgte und in kürzester Zeit ein europäischer Leitfaden für recycelbare C&D-Materialien im Konnex mit der EQAR entstand. In dem von der Kommission vor wenigen Wochen vorgestellten „Clean Industrial Deal“ wird ein „Circular Economy Act“ für 2026 angekündigt, der verpflichtende Audits vor dem Rückbau von Gebäuden vorsehen wird, wobei auch von „digitalization of demolition permits“ gesprochen wird, die verpflichtend ebenso für alle Mitgliedsstaaten eingeführt werden sollen.
Österreich ist gut aufgestellt – die Rückbaunorm B 3151 wird gerade überarbeitet und soll nächstes Jahr mit Verbesserungen aus der Praxis neu veröffentlicht werden – gemeinsam mit einer zu erwartenden Novelle der RBV, die dann diese Norm verbindlich erklären soll. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird, kündigte Präsident Dipl.-Ing. Mag.iur. Dr.mont. Thomas Kasper an, bei seiner Jubiläumsveranstaltung am 2. Oktober 2025, Steyer/OÖ, wo das 35-jährige Bestehen des Verbandes gefeiert werden wird, weitergehende Details vorlegen.
Quelle: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV)