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Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen ab 1. Januar 2022

Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie bessere Information der Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Das sind die Vorgaben des geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab dem 1. Januar 2022.

Nach einer 6-monatigen Übergangsfrist müssen spätestens ab dem 1. Juli 2022 auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, gilt aber auch für größere Geräte. So kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für Altgeräte hinzu.

Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Ladengeschäft durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln u.a. über ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren. Der Versand- und Onlinehandel muss hierüber auf seiner Website informieren oder dem versendeten Gerät schriftliche Informationen zur Entsorgung beilegen.

Auch Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher über die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren sowie über die Rücknahmepflicht des Handels. Diese Informationen, sowie solche zur Entsorgung, sind den Elektro- und Elektronikgeräten schriftlich beizufügen.

Damit Sammel- und Rücknahmestellen für Altgeräte mehr in das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher treten und noch leichter erkannt und gefunden werden können, gibt es ein einheitliches Sammelstellenlogo. Überall wo es zu sehen ist, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte kostenlos zurückgegeben werden können. Zudem gibt es auch ein einheitliches Sammelstellenlogo für die Batterie- und Akkurücknahme.

Quelle: Umweltbundesamt

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