Anzeige

Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) unter die Lupe nehmen

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat eine weitere Projektgruppe zum Thema „Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe)“ eingerichtet. Bei einem ersten Treffen interessierter Mitglieder und Gäste am 14. Oktober 2021 wurden erste Arbeitsschritte vereinbart. Vorsitzende der neuen VUP-Projektegruppe sind Dr. Alexander Ruderisch und Hans Albrich.

Was kann und muss man aus Sicht der Laborunternehmen aus der im Sommer beschlossenen Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) herauslesen? Welche analytischen, unternehmerischen und regulativen Konsequenzen sind abzusehen – oder noch offen? Und was sind die Erwartungen und mögliche gemeinsame Projekte der VUP-Mitglieder bis zum Inkrafttreten der neuen Vorgaben am 1. August 2023?

Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung der VUP-Projektgruppe „Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe)“ am 14. Oktober 2021, die online stattfand und deren Gründung zuvor aus der Mitgliedschaft angeregt wurde.

Dr. Alexander Ruderisch, der zusammen mit Hans Albrich zum Vorsitzenden der neuen Projektgruppe gewählt wurde, zeigte sich zu Beginn der Veranstaltung erfreut über das rege Interesse, welches zeige, dass sich viele Laboratorien bereits sehr intensiv mit den kommenden neuen Vorgaben für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken, mit der Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung und den Änderungen in der Deponieverordnung befassen. Gemeinsam mit VUP-Geschäftsführer Anton Blöth ging er in einem Eröffnungsvortrag auf die Genese, wesentliche neue Inhalte und Regelungsbereiche sowie analytische Frage- und Problemstellungen in der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) ein, die – so berichten Teilnehmer – nun eine über 15-jährigen Debatte vorläufig abschließe.

Hält der „Schwur“?

Doch nicht alle Formulierungen und Bestimmungen scheinen klar. Zu unterschiedlich seien auch noch die Erwartungen und Ansprüche auf Seiten der Kunden beziehungsweise des Marktes, berichten die Teilnehmer in einer ersten Runde des Erfahrungsaustausches. Noch sei auch nicht abzusehen, ob wirklich der „Schwur“ hält, dass mit der Mantelverordnung tatsächlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Verwendung und zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen herrschen sollen. Zwar sei bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der neuen Vorgaben im Jahr 2023 noch ein wenig Zeit, aber die Zeit müsse genutzt werden, um Klärungen herbeizuführen, vor allem auch, was Untersuchungsmethoden und -erfordernisse anbetrifft.

Als erstes Projekt der neuen Projektgruppe wurde deshalb die Etablierung eines strukturierten Fragenkatalogs zur Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) beschlossen, der die offenen „Baustellen“ der Untersuchungsstellen zusammenführen und – auch im Austausch mit anderen Experten und Betroffenen – möglichst bald einer Beantwortung zugeführt werden soll.

Die Fortsetzung und Intensivierung des Erfahrungsaustausches zu allen Fragen der Mantelverordnung ist ein weiterer „Auftrag“ an die Projektgruppe. Für diese Zwecke sei auch – schilderte VUP-Geschäftsführer Anton Blöth in seiner Präsentation – die neue Informations- und Kommunikationsplattform „MeinVUPortal“ geschaffen worden, die Anfang November 2021 für alle Mitglieder und Gremien des VUP an den Start gehen soll. Momentan seien die Mitglieder gebeten, ihre Daten und Gremienmitwirkung zu prüfen und mitzuteilen, um von Anfang an in den richtigen Gruppen im neuen Portal mitarbeiten zu können. So könne dann auch die VUP-Projektgruppe Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) sehr schnell über dieses neue Tool an den Start und ihre Aufgaben gehen.

VUP-Mitglieder finden die Vorträge der Projektgruppe „Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe)“ im download-Bereich der VUP-Internetseite (Login erforderlich).

Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation