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Zero Pollution Action Plan: „Wichtiger Maßnahmenkatalog“

Verband warnt vor lebensfremden Regelungen, die Materialkreisläufe gefährden könnten.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. kommt zu einer differenzierten Bewertung des „Zero Pollution Action Plan“ der Europäischen Union. Nach Ansicht des Verbandes stellt der Plan grundsätzlich einen wichtigen Maßnahmenkatalog zum Schutz von Mensch und Umwelt dar, stehe aber in der Gefahr, unrealistische und wissenschaftlich nicht belegbare Regelungen zu schaffen.

„Es ist ein ambitioniertes Vorhaben, eine so weitgehende Reduzierung der Schadstoffe in unserer Umwelt zu erreichen. Der ‚Zero Pollution Action Plan‘ liefert dafür eine Vielzahl geeigneter Ansätze. Man darf jedoch nicht verkennen, dass es eine völlige Schadstofffreiheit der Welt schon von Natur aus nicht gibt oder geben wird“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Montag in Berlin. In diesem Zusammenhang mahnte er die Festlegung realistischer Grenzwerte an, die Recyclingkreisläufe möglich machen und nicht beschränken.

Bereits am 12. Mai 2021 hatten der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, und der EU-Umweltkommissar, Virginijus Sinkevičius, den Katalog vorgestellt. Der Aktionsplan „Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil” (dt. „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“) hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 die Umwelt so zu gestalten, dass sie weder für Menschen noch für die Ökosysteme eine Gefahr darstellt.

Der Plan sieht im Detail unter anderem vor, dass die Kommission in den nächsten vier Jahren die Mehrzahl der EU-Abfallgesetze umfassend überprüft und diese dabei an die Prinzipien einer kreislauforientierten Wirtschaft anpasst. Zudem sollen die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf eine stärkere Abfallvermeidung, eine Verbesserung des Recyclings und eine höhere Restmüllverminderung präzisiert werden.

Auch im Bereich der Wasserwirtschaft soll der Plan angewandt werden. So soll bis 2023 die Wassergesetzgebung generalüberholt und besser aufeinander abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für die kommunalen Abwasser- und die Klärschlammrichtlinien. Außerdem ist geplant, mit einem System der erweiterten Herstellerverantwortung stärker gegen die Abwasserbelastung durch Mikroplastik und pharmazeutische Schadstoffe vorzugehen und die Phosphorrückgewinnung aus Abwässern und Schlämmen zu verbessern.

Wunschdenken nicht mit den Möglichkeiten konkreter Umsetzung verwechseln

Kurth: „Der ‚Zero Pollution Action Plan‘ ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer möglichst verschmutzungsfreien Umwelt. Der Plan ergänzt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität. Die Ziele sind ambitioniert, können aber nur eine Richtschnur sein. Alle wollen eine möglichst saubere, kreislauforientierte Wirtschaft und die Wiederherstellung einer möglichst biologischen Vielfalt. Wir dürfen jedoch Wunschdenken nicht mit den Möglichkeiten konkreter Umsetzung verwechseln. Die Regelungen dürfen nicht über das Ziel hinausschießen.

Wenn neue Grenzwerte für Chemikalien auch für das Recycling angesetzt werden, besteht die Gefahr, dass Abfälle nicht mehr recycelt werden dürfen, sondern beseitigt werden müssen. Dann stünden sie dem Materialkreislauf nicht mehr zur Verfügung. Die Festlegung von Grenzwerten für gefährliche Substanzen darf nicht überzogen werden, sondern muss wissenschaftlich nachvollziehbar sein. Eine Welt ohne Schadstoffanteil gibt es schon von Natur aus nicht. Mit jedem Atemzug nehmen wir beispielsweise Asbestfasern zu uns, weil sie nun einmal in der Luft vorhanden sind. Die Regelungen des ‚Zero Pollution Action Plan‘ dürfen nicht dazu führen, dass Sekundärmaterialien strenger bewertet werden als Primärmaterialien gleicher Art.“

Quelle: BDE

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