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Klage gegen Landkreis Schleswig-Flensburg auf Einhaltung der Pfandpflicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will die Vermüllung der deutsch-dänischen Grenzregion mit unbepfandeten Getränkedosen stoppen und hat hierzu beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht.

Den Informationen der DUH nach verkaufen im Norden Deutschlands an der Grenze zu Dänemark sogenannte „Bordershops“ jährlich mehr als eine halbe Milliarde Getränkedosen pfandfrei an skandinavische Kunden. Nach dem Verpackungsgesetz dürfen Getränkedosen jedoch nur bepfandet an private Endkunden abgegeben werden. Dies gilt auch für den Verkauf von Dosen an Personen, die diese anschließend mit ins Ausland nehmen. Durch den illegalen Vertrieb ohne ein Pfand fehlt der Anreiz zur Rückgabe im Handel, weshalb viele der Dosen in der Umwelt landen. Dänische Umweltschutzgruppen sammeln in der Grenzregion regelmäßig zehntausende pfandfreier Dosen aus der Umwelt, was angesichts der Dosenflut aus Deutschland nur die Spitze des Eisberges ist, berichtet die DUH.

Die DUH hatte den Landkreis Schleswig-Flensburg am 12. Januar 2021 dazu aufgefordert, gegen die andauernde Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten. Der Kreis reagierte allerdings nicht, sondern teilte nur mit, dass er auf eine Antwort des Umweltministeriums warte. Eine inhaltliche Antwort des Landkreises fehlt bis heute. Die DUH hat daher nunmehr Untätigkeitsklage erhoben. Die DUH behält sich vor, gegen weitere Kreise und kreisfreie Städte im deutsch-dänischen Grenzgebiet rechtlich vorzugehen, wenn die rechtswidrige Praxis des systematischen pfandfreien Dosenverkaufs weiterhin geduldet wird.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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