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Ob Beton, Asphalt oder Straßenaufbruch: Baustoffrecycling ist die erste Wahl

Österreich hat sich entschlossen, in gut zwei Jahren das Deponieren von den meisten mineralischen Baustoffen zu verbieten – im Sinne der europäischen Vorgaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

Damit wird der letzte Schritt einer seit Jahrzehnten positiven Entwicklung zur Verwertung von Baurestmassen gesetzt; über 80 Prozent der mineralischen Fraktion ist in Österreich schon bisher der Verwertung zugeführt worden, mehr als sieben Millionen Tonnen Recyclingbaustoffe kamen Jahr für Jahr zum Einsatz. Baustoffrecycling wird seit 1990 in Österreich professionell betrieben – ob mobil auf Baustellen oder stationär. Aufbereitungsanlagen sind flächendeckend vorhanden, das Qualitätsmanagement ist nach nationalen und europäischen Vorgaben im Spitzenfeld Europas angesiedelt.

Deponieverordnungsnovelle veröffentlicht

Mit 1. April 2021 – und das ist kein Aprilscherz! – wurde mit BGBl. II 144/2021 die Deponieverordnungsnovelle veröffentlicht. Eine zentrale Bedeutung für das Baustoffrecycling ist durch die Ergänzung des Paragrafen 1 hinsichtlich Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten: Zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft soll im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich für Recycling und andere Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden.

Folgende Abfälle können ab 1. Jänner 2024 nicht mehr auf einer Deponie abgelagert werden: Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt und Recyclingbaustoffe der Qualitätsklasse U-A.

„Baustoffrecycling ist österreichweit als Stand der Technik anzusehen. Seit über 30 Jahren wurde nach den Richtlinien für Recyclingbaustoffe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes ein Markt aufgebaut, an dem heute hunderte Produzenten teilhaben. Seit 2016 gibt es ein vorzeitiges Abfallende für Recyclingbaustoffe mit der besten Umweltqualität. Der Anteil an zu deponierendem Material betrug schon bisher nur mehr sieben Prozent der mineralischen Baurestmassen. Es war der logische Schritt, dass für verwertbare Mineralstoffe ein Verbot der Deponierung auf politischer Ebene ausgesprochen wird“, erklärt Martin Car, langjähriger Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV).

Das Deponierungsverbot betrifft aber nicht nur die angeführten Stoffgruppen, sondern auch Gipsplatten. In modernen Gebäuden kann Gips bis zu sieben Prozent der verbauten Materialien ausmachen. Ab 1. Jänner 2026 dürfen Gipsplatten, Gipswandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Flies-Armierung, Gipsfaserplatten) nicht mehr deponiert werden. Ausgenommen davon werden jene Platten sein, bei denen im Zuge der Eingangskontrolle in einer Recyclinganlage für Gipsabfälle nachweislich festgestellt wird, dass sie nicht von ausreichender Qualität sind, um daraus Recyclinggips herzustellen. Die längere Übergangsfrist ist schon deswegen nötig, da es in Österreich kein flächendeckendes Gipsrecycling gibt und die entsprechende Logistik erst aufgebaut werden muss.

Mit Ende des Jahres 2026 wird auch das Ablagern von Künstlichen Mineralfasern (KMF) – ob als gefährlicher Abfall oder in ungefährlicher Form – ebenso nicht mehr erlaubt sein. Hier erwartet sich die Umweltabteilung des zuständigen Bundesministeriums, dass ebenso entsprechende Aufbereitungswege in den nächsten fünf Jahren von der Wirtschaft geschaffen werden. Dennoch wird dieser Schritt noch in den nächsten Jahren evaluiert werden, um keine Entsorgungsengpässe zu schaffen.

Baustoffrecycling als Zukunft

Baustoffrecycling wird damit die Lösung der Zukunft. Alleine im Tiefbau liegen 60 Prozent der Massen, die jemals verbaut wurden – in Straßen, Schienenwegen, Leitungsbau oder sonstiger Infrastruktur. Diese Baustoffe unterlagen beim Einbau hochqualitativen und normierten Anforderungen. Diese hochwertigen Baustoffe sind bestes Ausgangsmaterial für neue Baustoffe der Kreislaufwirtschaft. Asphalt kann nicht nur granuliert im Tragschichtenbau einer Straße oder eines Parkplatzes eingesetzt werden, sondern als hochwertiges Gestein (Zuschlagstoff) in Heißmischanlagen Verwendung finden. Beton kann sowohl ungebunden als Betongranulat zum Einsatz kommen, aber auch in gebundener Form, zum Beispiel für die Betonproduktion – ein eigener Teil der ÖN B 4710 beschäftigt sich mit Recyclingbeton. Technisches Schüttmaterial kann in gleicher Form wiederverwertet werden, für Gleisschotter gibt es sowohl onsite als auch offsite gute Verwertungswege.

Alle Recyclingbaustoffe unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle – Vorgaben dazu gibt es in rechtlicher (RBV) als auch in technischer Hinsicht (Normen); eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundlagen bietet der BRV in Form der „Richtlinien für Recycling-Baustoffe“ an, die auch als Grundlage für die Ausschreibung dienen.

Die Ausschreibung der Zukunft

Bauausschreibungen sollten sich schon heute auf diese neue Situation einstellen: Viele geplante Bauvorhaben brauchen bis zur Umsetzung und Beendigung mehrere Jahre und fallen damit in die nun festgelegte Frist des Deponierungsverbotes. Es ist daher klug, schon bei derzeit in Planung befindlichen Ausschreibungen auf die neue Situation einzustellen. Dabei hilft im Tiefbau auch ein Blick in die neue Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI), herausgegeben von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV). Eine eigene Leistungsgruppe definiert Ausschreibungstexte für die Verwertung. Aber schon in den allgemeinen Vorbemerkungen wird auf den Vorzug der Verwertung gegenüber der Deponierung eingegangen. Mit 1. Mai 2021 erfolgt die Neuauflage der LB-VI in Form der Version 6, die auch hinsichtlich Bodenaushub neue Festlegungen trifft.

Der Markt ist groß

Mehrere Länder Europas haben Deponiebeschränkungen oder -verbote schon ausgesprochen, oder sie sind geplant. Warum folgt Österreich jetzt nach? Ein Grund ist sicherlich, dass man seitens der Politik wartete, bis der Markt entsprechend groß genug ist, um ohne Preissteigerungen oder effektive Marktbeschränkungen ein Deponierungsverbot festlegen zu können. Gleichzeitig möchte man die Naturressourcen schonen – also nicht die Natur belasten, sondern aus unseren Städten und Infrastrukturanlagen, die rückgebaut werden, Sekundärressourcen nützen.

Martin Car, Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (Foto: BRV)

Die Kapazitäten der Betriebe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes sind bei weitem noch nicht ausgelastet – alleine 110 Anlagen, verteilt auf ganz Österreich, könnten heute schon um 30 Prozent mehr rezyklieren, als derzeit vorhanden“, beruhigt Car. Der Markt wird durch die neuen Regelungen nicht kleiner werden. Bei der Entsorgung sind schon bislang viel mehr Recyclinganlagen als Baurestmassendeponien tätig, bei der Baustoffproduktion gibt es weiterhin überwiegend Primärbaustofferzeuger, die von den Baustoffrecycling-Produzenten ergänzt werden.

Nähere Informationen gibt der Baustoff-Recycling Verband über Informationsblätter und Seminare, zum Beispiel über die neuen Deponievorschriften oder den richtigen Abbruch

Quelle: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband (BRV)

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