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Bundeskartellamt mit besserem Instrumentarium gegen Monopolbildung

Mit großer Sorge beobachtet der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. seit einigen Jahren, wie die mittelständisch geprägte Recycling- und Entsorgungsbranche durch aggressiven Verdrängungswettbewerb und durch eine begleitende, systematische und massive Übernahmestrategie von großen Konzerngesellschaften in existenzielle Bedrängnis gebracht wird.

Grundlage einer funktionierenden Wirtschaft sei jedoch ein fairer Wettbewerb, der Innovationen fördert, Monopole verhindert und Machtmissbräuchen vorbeugt. Die sukzessiven Erwerbe von zahlreichen Entsorgungsunternehmen durch große Konzerngesellschaften sind nach bisher geltender Rechtslage jedoch regelmäßig der Kontrolle des Bundeskartellamtes entzogen gewesen, weil die Umsätze der aufgekauften Firmen die Aufgreifschwelle (bisher fünf Millionen Euro) häufig nicht erreicht haben. Bei den Beratungen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat sich der bvse daher dafür eingesetzt, dem Bundeskartellamt ein besseres Instrumentarium an die Hand zu geben.

„Für unsere Branche ist entscheidend, dass der Paragraf 39a neu eingeführt wurde“

Die aktuell im Bundestag beschlossene Novellierung des GWB wird diesem Anspruch aus Sicht der mittelständisch geprägten Recycling- und Entsorgungsbranche im Großen und Ganzen gerecht. Zwar wurde die sogenannte Aufgreifschwelle, ab der das Bundeskartellamt tätig werden kann, sogar von fünf auf 17,5 Millionen Euro angehoben – eine Entscheidung, die der bvse schon im Vorfeld deutlich kritisiert hat. Mit der GWB-Novelle wurde aber nun eine Regelung eingeführt, die dem Bundeskartellamt erlaubt, wettbewerbsrelevante Unternehmenszusammenschlüsse auch dann unter die Lupe zu nehmen, wenn der Jahresumsatz des aufgekauften Unternehmens unterhalb der sogenannten Aufgreifschwelle liegt.

„Für unsere Branche ist entscheidend, dass der Paragraf 39a neu eingeführt wurde. Diese neue Rechtsvorschrift ermöglicht dem Bundeskartellamt, unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmenszusammenschlüsse auch dann zu kontrollieren, wenn das Unternehmen, das aufgekauft werden soll, die Aufgreifschwelle von 17,5 Millionen Euro Umsatz nicht erreicht, was bei kleineren und mittleren Unternehmen meist der Fall ist“, erläutert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Das Bundeskartellamt habe nun die Möglichkeit, sogenannte Kettenaufkäufe von Branchenriesen auf die Wettbewerbsrelevanz zu prüfen. „Die Aufnahme der Regelung in § 39a GWB kann aus unserer Sicht daher einen effektiveren Beitrag zur Erhaltung des Mittelstands leisten“, erklärt Rehbock abschließend.

Quelle: bvse

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