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BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2021 ist die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde am 15. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Förderprogramm soll energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle dabei helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Die energieintensive Industrie verursacht durch hohe energie- und prozessbedingte CO2-Emissionen einen Anteil von circa 20 Prozent an den deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen ist eine besonders große Herausforderung, da hierfür häufig gänzlich neue Verfahren entwickelt und eingesetzt werden müssen. Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, gefördert. Das Bundesumweltministerium setzt damit eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050, des Klimaschutzprogramms 2030 und der Nationalen Wasserstoffstrategie um.

Ansprechpartner für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).

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Quelle: Bundesumweltministerium

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