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Flottenaustauschprogramm für Lkw in Deutschland aufgelegt

Ab sofort unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro III, IV oder V verschrottet, wird mit bis zu 15.000 Euro.

Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer- Technologie (z. B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.

Die Förderung basiert auf den Beschlüssen der „konzertierten Aktion Mobilität – KAM“. Die Plattform aus Vertretern der Koalition, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie wie Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform zur Zukunft der Mobilität (NPM) widmet sich dem langfristigen Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmen, Regionen und Beschäftigten.

Das Programm besteht aus zwei Komponenten: Neben der jetzt gestarteten zur Förderung neuer und sauberer Lkw soll in einer zweiten Förderrichtlinie die Beschaffung kommunaler Einsatzfahrzeuge – vor allem bei Feuerwehren – unterstützt werden. Diese befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, ist aber ebenfalls für das erste Quartal 2021 geplant.

  • Bezuschusst wird die Verschrottung alter, konventioneller dieselbetriebener Nutzfahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 – Euro V/EEV in Verbindung mit dem Erwerb von Lkw der Abgasstufe Euro VI oder elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 15.000 Euro.
  • Das Förderprogramm gewährt überdies einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten, für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologie (z. B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile).
  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die neuen Lkw über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen.

Das Antragsverfahren wird antragstellerfreundlich sein und sich auf eine überschaubare Anzahl an erforderlichen Nachweisen beschränken. Die Anträge können noch im Januar beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 15. April 2021.

Die Antragstellung bei der BAG wird noch im Januar beginnen. Anträge sind an das BAG ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite https://antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal) zu richten. Die Anträge können bis zum 15. April 2021 beim BAG gestellt werden. Der Umfang der rechtsverbindlich abzugebenden Erklärungen ergibt sich aus der Richtlinie, die am 8. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

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