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CO2-Bepreisung ab 2021: EWL setzt eigene Maßstäbe

Wer Treibhausgase ausstößt, bezahlt künftig dafür. Diese Regelung gilt in Deutschland ab dem Jahr 2021 und sie betrifft alle Verbraucher.

Basis dafür bildet das Brennstoff-Emissionshandels-Gesetz (BEHG), welches die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres verabschiedet hat. Die neuen Regelungen betreffen die Sektoren Verkehr und Wärme. „Davon kann auch die Entsorgung und damit auch die Kommunen betroffen sein. Deshalb haben wir die Umsetzungsdetails des neuen Gesetzes sehr genau im Blick“, sagt Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau (EWL).

Entsorgung nicht komplett geklärt

Für die Umsetzung des noch jungen Gesetzes sind noch nicht alle Details geklärt. Fest steht, dass die Verbrennung von Klärschlämmen nicht mit Emissionszertifikaten belegt wird. In Sachen Abfallverbrennung laufen die Verhandlungen zwischen Bundesumweltministerium und Verbänden noch. „Auch die Landauer Restabfälle werden verbrannt und die Wärme aus dem Müllheizkraftwerk wird zum Heizen genutzt“, gibt Bernhard Eck Einblick in den komplexen Hintergrund der nationalen Emissionsbepreisung. Entschieden muss dieser Aspekt bis 2023 sein, so sieht es der Gesetzgeber im Umsetzungsplan vor.

Schrittweises Vorgehen

Bereits ab 1. Januar 2021 kosten die klimaschädlichen Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen. Dazu müssen Energiehändler und Mineralölgesellschaften künftig Zertifikate für Verschmutzungsrechte kaufen. Je Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2) kosten diese ab 2021 zunächst 25 Euro, der Preis steigt dann bis 2025 auf 55 Euro je Tonne CO2. Diese Zertifikatskosten sind künftig Teil des Preises zunächst für alle fossilen Energien – vom Heizöl über Erdgas bis hin zu Benzin und Dieselkraftstoff. Ziel der Maßnahme ist eine Verhaltensänderung der Verbraucherinnen und Verbraucher. „Damit bekommen vom Menschen verursachte Umwelteffekte erstmals ein Preisschild“, veranschaulicht Dr. Maximilian Ingenthron, Bürgermeister von Landau und Verwaltungsratsvorsitzender des EWL. Er findet das richtig und wichtig.

EWL setzt eigene Ideen um

Um zu klimaschonenden Lösungen zu kommen, arbeitet der EWL bereits seit Jahren mit einem kalkulatorischen CO2-Preis. Für die Ausschreibungen bei logistischen Dienstleistungen heißt das aktuell: 160 Euro je Tonne CO2, das durch den Transport beispielsweise von Bioabfall zum Kompostierungsort freigesetzt wird. Dazu hat der Verwaltungsrat im Frühjahr seine Zustimmung gegeben. „Dieser Ansatz belastet aber nicht den Geldbeutel der Landauer Bürgerschaft“, unterstreicht Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron als Vorsitzender des Gremiums. Denn der Emissionspreis in den Ausschreibungen fließt nicht unmittelbar in die Berechnung der Gebühren ein. Er dient dazu beispielsweise Transportwege als Geldwert darzustellen, was dann lenkende Wirkung auf die Bewerbenden im Ausschreibungsverfahren hat.

Anders gesagt: Anbietende mit kurzen Wegen, einem besonders emissionsarmen Fuhrpark oder einem besonders energieeffizienten Verfahren punkten bei diesem Aspekt der Ausschreibung leichter als Anbietende mit langen Transportwegen und veralteter Technik. „Das ist ein wichtiger Hebel, den wir als öffentliche Hand nutzen. Nur so können wir das Klima schützen und unseren Nachkommen eine lebenswerte Umwelt bewahren“, findet Bernhard Eck. Deshalb trägt der EWL auch aktiv zur Reduktion von CO2 bei – beispielsweise durch energetische Maßnahmen in der Kläranlage.

Quelle: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)

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