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„Online-Marktplätze für den Vertrieb illegaler Produkte rechtlich belangen“

Offener Brief von Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden an die Bundesminister Altmaier, Schulze und Lambrecht anlässlich des Black Friday und Cyber Monday: Online-Marktplätze müssen für potentiell lebensgefährliche und umweltschädliche Produkte rechtlich belangt werden können. Die Anbieter boykottierten gesetzliche Rücknahme- und Informationspflichten und umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen.

Die Bundesregierung muss Online-Marktplätze für den Vertrieb illegaler Produkte endlich zur Verantwortung ziehen. Dies fordert ein breites Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie der Drogeriemarktkette Rossmann in einem offenen Brief an Justizministerin Lambrecht, Umweltministerin Schulze und Wirtschaftsminister Altmaier.

Anlass sind die bundesweiten Rabatt-Aktionstage Black Friday und Cyber Monday am 27. und 30. November. Auf Online-Marktplätzen wie Amazon, Joom oder Wish gibt es angeblich massenhaft Produkte, die ein Sicherheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellten und Vorgaben zum Umweltschutz nicht einhalten würden. Zudem ermöglichten die Online-Marktplätze bei Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen, dass Vertreiber regelmäßig gesetzliche Rücknahmepflichten boykottieren oder die finanzielle Beteiligung an den Entsorgungssystemen verweigern.

„Die Bundesregierung muss dringend festlegen, dass auch beim Vertrieb über Online-Marktplätze immer ein verantwortlicher Akteur für Verbraucherinnen und Verbraucher greifbar ist“, fordern die Organisationen. „Kommen etwa Hersteller, Importeure oder Anbieter ihren Pflichten nicht nach, müssen die Online-Marktplätze die volle Verantwortung für die bei ihnen angebotenen Produkte übernehmen.“ Den offenen Brief zeichnen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Germanwatch, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie die Dirk Rossmann GmbH.

Vorgeschlagene Prüfpflicht greift zu kurz

Die vom Bundesumweltministerium zur Überarbeitung des Elektro- und Verpackungsgesetzes vorgeschlagene Prüfpflicht für Online-Marktplätze stellt aus Sicht der Unterzeichner des offenen Briefes zwar eine Verbesserung dar, greift jedoch zu kurz. Die Marktplätze müssten dann lediglich überprüfen, ob Hersteller von Elektrogeräten und Verpackungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung korrekt registriert sind. Ermöglichten sie dennoch den Vertrieb solcher Elektrogeräte und Verpackungen, würde jedoch weiterhin niemand die Entsorgungsentgelte zahlen.

Zudem seien die Vertreiberpflichten nicht umfasst, sodass auf den Plattformen agierende Händler weiterhin Rücknahme- und Informationspflichten ignorieren können. Die falsche Entsorgung von schadstoffhaltigem Elektroschrott und Batterien im Hausmüll oder in der Umwelt werde dadurch begünstigt. Auch für Produkte mit zu hohem Schadstoffgehalt oder potentiell lebensgefährlichen Schwachstellen müsse es einen rechtlich belangbaren Verantwortlichen geben.

BDE und Rossmann weisen darüber hinaus auf den unfairen Wettbewerb zwischen Einzelhandel und Online-Marktplätzen hin. Über die Plattformen könnten außereuropäische Händler einfach Fälschungen und unsichere Produkte nach Deutschland verkaufen. Gleichzeitig würden Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Produkten und Verpackungen illegal umgangen. In Zeiten der Corona-Krise, die den stationären Einzelhandel unter Druck setzt und zu einem Boom von Online-Handelsplattformen führt, stelle diese Gesetzeslücke eine besondere Bedrohung für die Existenz vieler rechtmäßig arbeitender Unternehmen dar.

Offener Brief

Quelle: BUND

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