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Slowenien: Altfahrzeug-Verwertungsziele der EU werden nicht eingehalten

Die Europäische Kommission fordert Slowenien auf, Informationen über Zielvorgaben für die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugen zu liefern.

Die Altfahrzeug-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EG) schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Zielvorgaben einhalten und entsprechend Bericht erstatten. Die Berichterstattung über die Zielvorgaben ist durch den Beschluss 2005/293/EG der EU-Kommission geregelt, in dem detaillierte Vorschriften für die Kontrolle der Einhaltung der Zielvorgaben für Wiederverwendung/Verwertung und Wiederverwendung/Recycling gemäß der Richtlinie festgelegt sind.

Mit dem europäischen Green Deal und dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage einer hohen Ressourceneffizienz, der Abfallverringerung und hohen Recyclingquoten in allen Wirtschaftsbereichen beschleunigt werden. Slowenien hat die Daten über die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugen und die Beschreibung der verwendeten Daten bisher nicht vorgelegt.

Die Kommission hat am 30. Oktober 2020 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowenien übermittelt. Ergreift das Land binnen zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

Quelle: EU-Kommission

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