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TA Luft: Bundesrat befasst sich mit Novelle der Verwaltungsvorschrift

Die TA Luft ist eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Sie enthält Berechnungsvorschriften für wesentliche Luftschadstoffe und Anforderungen an Anlagen, die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz haben müssen. Die Anforderungen orientieren sich am „Stand der Technik“ beziehungsweise den sogenannten „besten verfügbaren Techniken“ (BVT).

Als Verwaltungsvorschrift richtet sich die TA Luft an Genehmigungsbehörden für genehmigungspflichtige Anlagen (industriell und gewerblich), damit entfaltet sie für Anlagenbetreiber mittelbare Wirkung. Auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können die Anforderungen zumindest teilweise herangezogen werden. Die TA Luft befindet sich in einem bereits mehrere Jahre andauernden Novellierungsverfahren.

Hintergrund der geplanten Novellierung

Die derzeit gültige Fassung der TA Luft stammt aus dem Jahr 2002. Eine Novellierung ist aufgrund der Fortentwicklung beim Stand der Technik und den Vorgaben der IED-Richtlinie (Richtlinie über Industrieemissionen) notwendig geworden.

Wesentliche geplante Änderungen im Überblick:

  • Der Immissions- und Emissionsteil der TA Luft soll an europarechtliche Vorgaben angepasst werden
  • Umsetzung verschiedener BVT-Schlussfolgerungen
  • Vollzugsempfehlungen der Länder (Länderarbeitsausschuss Immissionsschutz) werden integriert
  • Einführung der Definition „Gesamtzusatzbelastung“
  • Anpassung des Stands der Technik relevanter Luftschadstoffe (insbesondere Stickstoffoxide und Feinstaub) für alle Anlagen
  • Anpassung der Anforderungen an besonders gesundheitsschädliche Stoffe (CMR-Stoffe)
  • Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als eigener Anhang
  • Die Aufnahme naturschutzrechtlicher Genehmigungsanforderungen insbesondere zu den Stickstoff- und Säureeinträgen in Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
  • Berücksichtigung „weicher“ Kriterien (insbesondere Einsparung von Energie und Einsatzstoffen) im Genehmigungsverfahren ergeben
  • Für Anlagen, die dem bisherigen Stand der Technik entsprechen, ist grundsätzlich eine Übergangsfrist zur Einhaltung der Anforderungen von 5 Jahren vorgesehen.

Zeitlicher Ablauf der Novellierung TA Luft

Das Bundesumweltministerium (BMU) informierte im Juni 2014 erstmals Wirtschaftsverbände und Unternehmen über die geplante Novellierung. Geplant war ursprünglich, das Vorhaben 2017 abzuschließen, was aber nicht gelungen ist. Die Bundesratsbefassung soll im Herbst 2020 starten. Ein Inkrafttreten ist dann für das Jahr 2021 angestrebt. Der bvse hat sich und wird sich auch weiterhin intensiv an dem Novellierungsprozess beteiligen.

Quelle: bvse

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