Anzeige

Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030: Beschlussfassung des Berliner Senats

Das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlamm dient als Planungsinstrument der massiven Stärkung einer moderneren Kreislaufwirtschaft in Berlin.

Als Weiterentwicklung der Berliner Kreislaufwirtschaft legt der Senat mit dem Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 eine konkrete und umsetzbare Zero Waste-Strategie vor, die konsequent auf den Ausbau der Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie des Recyclings abzielt.

Was heißt Zero Waste?

Das Leitbild Zero Waste geht nicht davon aus, dass überhaupt gar keine Abfälle mehr erzeugt werden; es will diese aber in einem fortdauernden Prozess immer stärker vermindern und ökologische Stoffkreisläufe durch Vermeidung und Recycling konsequent aufbauen. Nur nicht-recyclingfähige Abfälle will Berlin weiterhin energetisch nutzen.

Das Abfallwirtschaftskonzept dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Action Plan Circular Economy und des deutschen Ressourceneffizienzprogrammes, welche zum obersten Ziel haben, Abfälle zu vermeiden, wiederzuverwenden und hochwertig zu verwerten. Die EU-Abfallhierarchie definiert deshalb fünf Stufen:

  • Vermeidung,
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  • Recycling
  • Sonstige (energetische) Verwertung,
  • Beseitigung (z. B. Deponierung)

Zudem ist das Abfallwirtschaftskonzept eine wichtige Säule des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung im Land Berlin. Nicht vermeidbare Abfälle sollen als Ressource nachhaltig genutzt und hierdurch hohe Klimagas- sowie Ressourceneinsparungen erzielt werden. Die Berliner Abfallwirtschaft leistet bereits jetzt einen hohen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz: das Land Berlin hat eine Klimagasentlastung in Höhe von rund 938.641 Mg CO2-Äq/a sowie eine Ressourceneinsparung von rund 2.200.000 Tonnen Primärrohstoffe pro Jahr erreicht. Diese Umweltentlastungen können durch die Umsetzung der im Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 vorgesehenen Maßnahmen deutlich gesteigert, teilweise sogar mehr als verdoppelt werden.

Basierend auf der Abfallhierarchie sowie der Zero Waste Strategie stellt das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sowohl national als auch international ein Leuchtturmvorhaben zum Aufbau einer klimaverträglichen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft dar. Insbesondere setzt das Berliner Abfallwirtschaftskonzept mit folgenden Eckpunkten ambitioniertere Maßstäbe:

  • Reduzierung des Siedlungsabfallaufkommens um 20 Prozent bis 2030
  • Deutliche Steigerung der Klimagaseinsparungen und Ressourceneinsparungen
  • Steigerung der Recyclingquote für mineralische Abfälle auf 64 Prozent
  • Flächendeckende Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen

Das Abfallwirtschaftskonzept adressiert umfangeiche Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen, Bauabfällen und Klärschlämmen. Damit leistet das Abfallwirtschaftskonzept auch zukünftig einen relevanten Beitrag/Nutzen zur Erreichung der Umweltziele des Landes Berlins.

Nach einem umfangreichen Diskussionsprozess mit der Stadtgesellschaft wurde das Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 nunmehr am 12. Mai 2020 vom Berliner Senat beschlossen; nun muss noch die Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus folgen.

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation