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Recycling von Stickstoff aus Gülle und Gärresten zur Einhaltung der Nitratrichtlinie

Ende Januar nahm die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP) an der Sitzung einer EU-Expertengruppe in Sevilla teil, bei dem der Entwurf des EU-Berichts „Safemanure – Entwicklung von Kriterien für die sichere Verwendung von aufbereiteter Gülle in nitratgefährdeten Zonen oberhalb der in der Nitratrichtlinie festgelegten Schwelle“ diskutiert wurde.

Der dabei erörterte Vorschlag zielt darauf ab, unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von „verarbeiteter“ Gülle zu erleichtern, um bislang eingesetzte Mineraldünger in Regionen mit hoher Viehdichte durch aufbereitete Gülle/Gärreste zu ersetzen. Die zu erteilende Genehmigung wird für die Verwendung von Mengen gelten, die über dem in der Düngeverordnung festgelegten allgemeinen Grenzwert von 170 kg N/ha für organische Düngemittel liegen.

Als mögliche betroffene Materialien kämen insbesondere die flüssige Fraktion von getrennter Fest-/Flüssiggülle, verarbeitete Gärreste, im Stall oder im Prozess getrennter tierischer Urin und einige „Mineralkonzentrate“ (u. a. Ammoniumsulfat, Ammoniumnitrat etc. sofern sie direkt aus den Wirtschaftsdüngern gewonnen werden) infrage. Diese dann sogenannten „ReNure“-Materialien würden weiterhin als Dung klassifiziert und nicht als Mineraldünger.

Die Bedingungen für die Verwendung müssten in den „Aktionsprogrammen für nitratgefährdete Gebiete“ der Mitgliedstaaten/Regionen definiert werden, vorbehaltlich einer fallweisen Validierung durch die Europäische Kommission – die vorgeschlagenen ReNure-Kriterien beinhalten die Forderung, regionale Spezifikationen sowohl für die Ausbringung von ReNure als auch für andere Düngemittel zu definieren. Der ReNure-Status wäre somit spezifisch für eine bestimmte Region festgelegt und nicht auf andere übertragbar. Außerdem würde der ReNure-Status weder den EU- noch den nationalen Düngemittelstatus verleihen – die Materialien bleiben damit „Wirtschaftsdünger in aufbereiteter Form“. In Deutschland stellt sich der Fall wenigstens für Ammoniumsulfat-Lösung, die aus Gülle, Gärresten etc. gewonnen wird, anders dar, kann dieser Stoff doch bereits heute als Mineraldünger in den Handel gelangen. Eine entsprechende Regelung findet sich in der Düngemittelverordnung.

Diese nationale Regelung sollte sich laut Meinung der DPP zum einen nicht nur auf Ammoniumsulfat-Lösung beschränken, sondern ausgedehnt werden auf alle Materialien, die weniger als zum Beispiel ein Prozent organischen Kohlenstoff enthalten. Die DPP schlägt daher vor, dass solche Materialien, die ganz oder teilweise aus organischen Materialien gewonnen werden, nicht mehr als Teil der Nitratrichtlinie behandelt werden sollten, ohne dass die regionalen Aktionsprogramme geändert werden. Um diesen Vorschlag weiter voranzubringen, arbeitet die DPP eng mit der Europäischen Phosphor-Plattform zusammen und konsultiert auch regelmäßig die nationalen Stellen, die sich mit der Nitratrichtlinie und der Düngemittelverordnung beschäftigen.

Hintergrund:

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Daraufhin wurde die Düngeverordnung geändert. Ob die nun geltenden Maßnahmen ausreichen, wird aktuell geprüft. Die DPP ist der Ansicht, dass Methoden zur Gülle- und Gärrestaufbereitung einen wichtigen Baustein zum Grundwasserschutz und zum verbesserten Einsatz von Wirtschaftsdüngern bilden und somit auch die Nitratrichtlinie eingehalten werden kann. Die Mitarbeit in der EU-Expertengruppe wird fortgesetzt.

Quelle: Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V.

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