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Elektrogesetz: Corona-Auswirkungen auf die Jahres-Statistik-Mitteilung

Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie hat die Stiftung EAR in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt entschieden, allen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Jahres-Statistik-Mitteilung für 2019 bis zum 31. Mai 2020 im EAR-Portal abzugeben.

Nach dem 30. April 2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Quelle: take-e-way GmbH

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