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Neue Gebührenverordnung zum ElektroG und BattG in Kraft getreten

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register informiert über die neue Gebührenverordnung für ihre Leistungen nach dem ElektroG und dem BattG (ElektroGBattGGebV).

Die ElektroGBattGGebV ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Erfreulicherweise konnten für viele Leistungen die Gebühren stabil gehalten oder sogar gesenkt werden, was zu einer finanziellen Entlastung führt.

Quartalsgebühr wird angepasst

Eine Ausnahme bildet die Quartalsgebühr, die angehoben werden musste. Begründet ist dies in der Erhöhung des Gesamtkommunikationsbudgets der Stfitung EAR und hier insbesondere in der Ausweitung der Informationskampagne Plan E. Diese wird auf Wunsch verschiedener Akteure aus der Abfallwirtschaft, aus dem Kreis der Hersteller und vor allem aufgrund von Forderungen aus der Politik weiter intensiviert.

Mehr Budget ermöglicht größere Reichweite und weitere Maßnahmen

Die erhöhten Mittel für Plan E sollen dazu dienen, die Bevölkerung im Jahr 2024 noch stärker über die richtigen Möglichkeiten der Rückgabe und Entsorgung von Elektro-Altgeräten zu informieren und motivieren. Geplant sind eine starke TV-Präsenz, zielgerichtete Online- und Print-Maßnahmen sowie umfangreiche Werbeaktivitäten im öffentlichen Raum. Dabei wird die neue Kampagne von Plan E „Entsorge deinen E-Schrott richtig – it’s magic“, welche seit September 2023 erfolgreich im TV und verschiedenen digitalen Kanälen läuft, fortgesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bildung und Informationsvermittlung für Kinder, um schon die Kleinsten für das Thema der E-Schrott-Entsorgung zu sensibilisieren. So werden unter anderem Materialien für den Einsatz in Schulen und Kitas entwickelt und die Kooperation mit dem E-Waste Race fortgesetzt. Hier sammeln deutschlandweit Schulen Elektro-Altgeräte um die Wette.

Über die weiteren Kommunikationsmaßnahmen informiert die Stiftung EAR regelmäßig im INFObrief oder auf Linkedin.

Quelle: Stiftung EAR

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