Jedes Jahr werden in Deutschland neue Waren im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro vernichtet – Enorme Dunkelziffer bei Überhangware und Online-Verkaufsplattformen. Die DUH fordert: Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Zerstörung neuer Waren verbieten lassen, Sachspenden müssen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Nach den Weihnachtsfeiertagen mit Rekordumsätzen beim Onlinehandel, beginnt mit dem neuen Jahr eine regelrechte Flut an Retourensendungen. Das bringt erhebliche Probleme mit sich. Viele der retournierten Waren werden bislang unnötigerweise vernichtet. Das schadet der Umwelt und dem Klima. Jedes Jahr werden in Deutschland neuwertige Waren im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro zerstört. Darunter sind mehr als 20 Millionen retournierte Artikel sowie große Mengen unverkaufter Produkte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, ein Vernichtungsverbot neuwertiger Waren im derzeit in der Überarbeitung befindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz festzulegen. In diesem Zusammenhang sei auch eine Dokumentationspflicht unabdingbar. Zusätzlich sollten Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden, um die Weitergabe von Waren an Bedürftige oder karitative Einrichtungen zu erleichtern.
Insbesondere bei Online-Verkaufsplattformen wie beispielsweise Amazon, über die viele Anbieter aus Drittstaaten Produkte verkaufen, kommt es oft zur Zerstörung funktionsfähiger Ware. Um kurze Lieferzeiten zu ermöglichen, werden Produkte regelmäßig bei Amazon gelagert. Werden die Produkte nicht wie geplant verkauft oder werden sie retourniert, lohnt sich die weitere Lagerhaltung oder ein Weiterverkauf in andere Länder für den Anbieter oft nicht, sodass diese Produkte durch Amazon zerstört werden.
Bei Discountern, die Aktionswaren anbieten, kommt es ebenfalls vielfach zur Zerstörung unverkaufter Restbestände, um Regalfläche für neue Angebote zu gewinnen. Neben tendenziell günstigeren Produkten werden auch Produkte von Markenherstellern besonders oft zerstört, da die Unternehmen bereits bei geringfügigen optischen Fehlern oder niedrigen Preisen um das Image ihrer Marke fürchten. Um Klarheit über die Zerstörung funktionsfähiger Ware durch Hersteller und Händler zu schaffen, kündigt die DUH regelmäßige Umfragen an. Bei besonders schweren Fällen unnötiger Warenvernichtung wird die DUH rechtliche Schritte prüfen.
Die bisherigen Regelungen sind zu unpräzise und nicht mit Sanktionen versehen
Vorbildliche Alternativen wie etwa eine genauere Produktdarstellung zur Vermeidung von Retouren sowie deren Aufbereitung, Weiterverkauf an Restpostenhändler oder Spenden an karitative Einrichtungen wenden einige Händler in unterschiedlichem Umfang bereits an. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und finanzieller Benachteiligungen werden die genannten Ansätze bislang jedoch nicht in der Breite umgesetzt.
Die bisherigen Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Zerstörung funktionsfähiger Waren sind zu unpräzise und nicht mit Sanktionen versehen. Daher ist aus Sicht der DUH eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unumgänglich, Unternehmen unter Strafe die Vernichtung funktionsfähiger Waren zu verbieten. Soweit Produkte tatsächlich nicht aufbereitet oder repariert werden können und diese daher zerstört werden müssen, fordert der Umwelt- und verbraucherschutzverband, dies zu dokumentieren und behördlich zu erfassen. Zudem sollten Sachspenden ähnlich wie bereits Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit werden, damit es für Unternehmen nicht länger einen finanziellen Anreiz zur Produktzerstörung gibt.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe