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Gewerbeabfälle: Viele Betriebe missachten die Sammel- und Recyclingpflichten

Das stellt die Deutsche Umwelthilfe fest und kündigt eine Abfrage der Vollzugstätigkeiten unter den Bundesländern an. Gefordert werden flächendeckende Kontrollen und harte Sanktionen bei Verstößen gegen die Gewerbeabfallverordnung. Die unnötige Verbrennung von Gewerbeabfällen heize den Klimawandel an.

Bei der gesellschaftspolitischen Debatte um Klimaschutzpotentiale bleibt die Kreislaufwirtschaft bislang zu Unrecht weitestgehend unberücksichtigt. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das fahrlässig, denn der Bereich birgt enormes Potential zur CO2-Reduktion. So könnten beispielsweise 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr der Verbrennung entzogen und recycelt werden, wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung durchsetzen. Dadurch ergäbe sich ein Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Die DUH fordert deshalb die Bundesländer zu einem konsequenten und flächendeckenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung auf. Verstöße müssten durch empfindliche Ordnungsgelder hart sanktioniert werden.

Bislang kontrollierten die zuständigen Behörden in den Bundesländern die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung jedoch nur sporadisch. Deshalb würden viele Gewerbetreibende die Verpflichtung zur getrennten Abfallsammlung missachten – zulasten der Umwelt. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle erhöhen den Sortier- und damit den Recyclingaufwand. Im Ergebnis würden von den jährlich anfallenden 5,7 Millionen Tonnen gemischten Gewerbeabfällen immer noch mehr als 90 Prozent verbrannt.

Freifahrtschein für Unternehmen

„Nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende müssen ihren Müll getrennt sammeln, damit er recycelt werden kann. Doch untätige Behörden stellen rechtswidrig handelnden Unternehmen einen Freifahrtschein aus. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen, dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger unnötig verbrannt werden. Die Rechtslage ist klar, jetzt müssen die Vollzugsbehörden der Bundesländer handeln und mit flächendeckenden Kontrollen und der Sanktionierung von Verstößen dafür sorgen, dass auch Unternehmen ihren Müll getrennt sammeln und recyceln. Weitgehend untätige Länder wie Sachsen sollten sich ein Beispiel an Bundesländern wie Hessen nehmen, die ihren Kontrollpflichten in ausgesprochen guter Weise nachkommen“, kommentiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Schwarzen Schafen wird ein Vorteil verschafft

„Die Gewerbeabfallverordnung beinhaltet eigentlich scharfe Pflichten zur Getrenntsammlung und dem Recycling von Gewerbeabfällen. Doch rechtliche Regeln sind nur so gut, wie deren Umsetzung. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie schwarzen Schafen einen Vorteil. Das setzt umweltgerecht handelnde Unternehmen unter Druck. Übergangsfristen gelten nicht mehr und die Vollzugshinweise der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft zur Gewerbeabfallverordnung sind erarbeitet worden. Es gibt für die Bundesländer keinen Grund, mit angezogener Handbremse zu fahren. Deshalb werden wir die Vollzugstätigkeiten der Bundesländer abfragen und transparent machen. Dann kann sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, wie ernst Klimaschutz von den Bundesländern tatsächlich genommen wird“, kündigt Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, an.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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