Die Stiftung GRS ist kein „Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“. Das bestätigte das Bundesumweltministerium gegenüber dem bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Das bedeutet, dass die bisher bestehende Andienungspflicht an die GRS entfällt. Die Rücknahmestellen können frei zwischen dem am Markt agierenden herstellereigenen Rücknahmesystemen wählen. Jedes Rücknahmesystem hat hierfür ein Angebot zur unentgeltlichen Abholung der Geräte-Altbatterien zu unterbreiten.
Quelle: bvse