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Kaum noch Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft von Baden-Württemberg

Rund 30 Prozent des Klärschlamms außerhalb des Bundeslandes entsorgt.

Immer weniger des bei der Reinigung häuslichen Abwassers entstehenden Klärschlamms geht in die Landwirtschaft. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, lag 2018 der Anteil des landwirtschaftlich genutzten Klärschlamms bei noch 0,5 Prozent. Gleichfalls rückläufig – auf nunmehr 0,8 Prozent – war die Verwendung im Landschaftsbau, zum Beispiel für Rekultivierungen. Mit 98,7 Prozent wurde fast der gesamte im Land angefallene Klärschlamm verbrannt.

Davon gingen rund drei Viertel in die Mitverbrennung (zum Beispiel in Kohlekraftwerken oder Zementwerken) und ein Viertel in die Monoverbrennung. Eine Monoverbrennung beziehungsweise Vergasung von Klärschlamm fand in Baden-Württemberg an vier Kläranlagenstandorten statt. In den kommunalen Kläranlagen fielen 2018 insgesamt rund 230.000 Tonnen Klärschlamm an. Als Bezugsgröße für die mit unterschiedlichen Wassergehalten entsorgten Schlämme dient die Trockenmasse (TM).

Für rund 67.000 Tonnen TM, das entspricht 30 Prozent des in Baden-Württemberg angefallenen Klärschlamms, fand 2018 eine Entsorgung außerhalb des Landes statt. Zu den rund 10.000 Tonnen TM, die an kommunale Kläranlagen in anderen Bundesländern gingen, wurden rund 57.000 Tonnen TM zum Beispiel an Kraftwerke oder Zementwerke nach Außerhalb abgegeben, darunter 1.000 Tonnen TM an das Ausland. 2017 wurden insgesamt noch rund 80.000 Tonnen TM in andere Bundesländer, aber kein Klärschlamm in das Ausland verbracht. Dies entsprach einer Entsorgungsquote außerhalb Baden-Württembergs von 37 Prozent. Offenbar konnten 2018 als Reaktion auf den zunehmenden Entsorgungsdruck in Deutschland weitere Verbrennungskapazitäten im Land selbst beziehungsweise Abnehmer im Ausland gefunden werden.

Klärschlamm kann umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Um diese Schadstoffe vom Boden fernzuhalten, die darin enthaltenen Pflanzennährstoffe trotzdem zu nutzen, wurde mit der Klärschlammverordnung eine Rückgewinnungspflicht für Phosphate erlassen, die 2029 für Kläranlagen der Größenklasse 5 beziehungsweise 2032 für Kläranlagen der Größenklasse 4 wirksam wird. Demnach haben 36 Kläranlagen der Größenklasse 5 und 51 Kläranlagen der Größenklasse 4 künftig Phosphate aus dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zu trennen. In diesen Kläranlagen entstanden 2018 rund 60 Prozent des gesamten Klärschlamms in Baden-Württemberg.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

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