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Elektrokleinstfahrzeuge nur noch mit wechselbaren Batterien

„Mit seinem heutigen Votum in dieser Sache hat der Bundesrat ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Sicherheit gesetzt. Die deutsche Kreislaufwirtschaft begrüßt diese Entscheidung, die in die richtige Richtung geht“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag.

Auf ihrer Sitzung in Berlin hatte die Länderkammer einen vom Freistaat Thüringen eingebrachten Antrag zum „Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scootern, Elektro-Rollern, E-Bikes und Pedelecs“ mit der vom Land Baden-Württemberg vorgenommenen Konkretisierung angenommen, die eine Änderung für die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr fordert. Demnach sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit zugelassener Allgemeinen Betriebserlaubnis nur noch zugelassen werden, wenn wechselbare Batterien beziehungsweise Akkumulatoren eingebaut werden.

Weiterhin soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Regelungen gefasst werden, die es dem Endnutzer leicht machen, Batterien aus entsprechenden Fahrzeugen zu entnehmen. Nach dem Willen der Länderkammer soll das zukünftige Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen mit fest verbauten Akkus erschwert werden.

Prüfauftrag für Pfandpflicht

Angenommen wurde auch eine Beschlussempfehlung des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Darin fordern beide Bundesratsausschüsse von der Bundesregierung die Prüfung von Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten dieser Fahrzeuge. Gegenstand dieses Prüfauftrages sind auch die Recyclingziele und ein Pfandsystem für die Antriebsbatterien von unter anderem E-Scootern.

Kurth: „Die Länderkammer hilft mit ihrer heutigen Entscheidung, ein immer größer werdendes Entsorgungsproblem zu lösen. Nicht wechselbare Batterien in E-Scootern machen aus einem Elektrokleinstfahrzeug nach seiner Nutzung sofort Elektroschrott. Wechselbatterien und -akkus sorgen hingegen dafür, dass die Fahrzeuge länger im Einsatz bleiben. Außerdem freue ich mich über den Prüfauftrag für die Pfandpflicht. Damit nimmt der Bundesrat eine wichtige BDE-Forderung auf. Mit einem Pfand schreiben wir diesen Batterien einen Wert zu und führen sie wieder in den Materialkreislauf zurück. Zudem senken wir das Brandrisiko, denn es verging in den letzten Monaten kaum ein Tag, an dem nicht ein Unternehmen der Kreislaufwirtschaft von einem durch eine falsch entsorgte Lithium-Batterie verursachten Brand betroffen war. Ein Pfand regt den Verbraucher an, seine Batterien sachgerecht zu entsorgen. Ich freue mich, dass sich der Bundesrat in dieser Sache für praxisnahe Lösungen stark macht.“

Der BDE kündigt an, das Thema Batteriepfand bei einem Parlamentarischen Abend am 14. November in Berlin mit Vertretern aus Politik und Unternehmen ausführlich zur Sprache bringen zu wollen.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

 

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