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Umweltpolitik der Europäischen Union in Deutschland: Es bleibt viel zu tun

Bei der Umsetzung von europäischer Umweltpolitik in Deutschland bleiben trotz einer insgesamt guten Bilanz Herausforderungen bestehen. Insbesondere gibt die Luftqualität weiter Anlass zu großer Sorge. Auch haben nur zehn Prozent der Oberflächengewässer in Deutschland einen guten ökologischen Zustand, was weit entfernt von den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ist.

Das Land profitiert jedoch von einem großen Umweltbewusstsein seiner Bürgerinnen und Bürger und leistet Beachtliches im Bereich der Ökoinnovation. Das zeigt eine Überprüfung dazu, wie gemeinsam beschlossene EU-Umweltregeln in den 28 EU-Staaten umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat diese am 5. April 2019 veröffentlicht, zum zweiten Mal nach 2017.

Die Überprüfung zielt darauf ab, die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und Maßnahmen zu verbessern. EU-Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte: „Unser vorrangiges Ziel ist es dafür zu sorgen, dass die Luft, das Wasser und die Abfallbewirtschaftung für unsere Bürger den höchsten Ansprüchen genügen. Die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik ist dazu da, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dass diese Ziele erreicht werden, indem ihnen die dafür nötigen Informationen und Instrumente zur Verfügung gestellt werden.“

Anhaltend zu hohe Belastung der Luft durch Stickoxide

Die hohe Bevölkerungsdichte in Deutschland und die zunehmend intensive Landwirtschaft üben großen Druck auf die Ökosysteme und die Artenvielfalt in Deutschland aus. Wirksame Maßnahmen braucht es insbesondere bei der Bekämpfung übermäßiger Nitratbelastung im Grundwasser entsprechend der Vorgaben der Nitratrichtlinie. Die Europäische Kommission und Deutschland sind derzeit in intensivem Austausch zur Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr.

Im Bereich der Luftqualität stehen viele Länder in der EU vor Problemen. So haben 18 Mitgliedstaaten mit hohen Stickstoffoxidemissionen (NOx) zu kämpfen, und 15 Mitgliedstaaten müssen ihre Feinstaubwerte (PM 2,5 und PM 10) weiter senken. Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission entschieden, Deutschland und fünf weitere EU-Staaten wegen der anhaltend zu hohen Belastung der Luft durch Stickoxide in einem Drittel der deutschen Luftqualitätsgebiete vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Natura 2000: Anstrengungen verstärken  

Insgesamt positive Nachrichten gibt es beim Schutz von Natur und Biodiversität: So hat sich das Netz „Natura 2000“ an Land und auf See weiter ausgebreitet. Die EU hat das Ziel des Übereinkommens über biologische Vielfalt, bis 2020 einen Anteil von zehn Prozent ihrer Küsten- und Seegebiete als geschützte Meeresgebiete auszuweisen, schon jetzt übertroffen.

Gleichwohl müssen die meisten Mitgliedstaaten, auch Deutschland, ihre Anstrengungen zur Vervollständigung und Bewirtschaftung des Natura-2000-Netzes verstärken. Wegen der lückenhaften Ausweisung besonderer Schutzgebiete im Rahmen von Natura 2000 hat die Kommission im Januar 2019 unter anderem gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Recycling wirtschaftlich attraktiver gestalten

Im Bereich der Abfallwirtschaft gehört Deutschland zu den führenden Mitgliedstaaten in der EU. Das EU-Ziel für die Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020 wurde bereits erreicht. Das Abfallaufkommen in Deutschland ist allerdings auch erheblich höher als im EU-Durchschnitt (der in den letzten fünf Jahren stabil geblieben ist). Deutschland wird ermutigt, seine Anstrengungen zur Vermeidung von Abfällen, insbesondere von Einweg-Kunststoffen, zu verstärken und die Wiederverwendung und das Recycling wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.

Vorreiter ist Deutschland auch bei der Entwicklung einer erfolgreichen und äußerst wettbewerbsfähigen Umweltgüterindustrie, insbesondere in den Bereichen saubere Energie und Wassertechnologie. Ökoinnovationen werden von der Regierungspolitik stark gefördert, unter anderem durch öffentliche Forschungsgelder. Die selbstgesteckten Klimaziele für 2020 wird die Europäische Union voraussichtlich erreichen. Dennoch müssen in allen Mitgliedstaaten ebenso wie auf EU-Ebene die Anstrengungen verstärkt werden, um den internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen nachzukommen und die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden.

Hintergrund zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik

Das erste Paket zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (Environmental Implementation Review, EIR) wurde im Februar 2017 verabschiedet. Seitdem haben zahlreiche Mitgliedstaaten zu den Themen, die in ihren jeweiligen Berichten als vorrangig bezeichnet wurden, nationale Dialoge veranstaltet. Regionale und lokale Behörden sowie wichtige Interessenträger waren oftmals in den Dialog eingebunden.

Werden gemeinsam vereinbarte Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann die Kommission rechtliche Schritte ergreifen. Um zu vermeiden, dass es dazu kommt, und sicherzustellen, dass die Umweltvorschriften fristgerecht und ordnungsgemäß angewandt werden, arbeitet die Kommission im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sie dabei zu unterstützen, die Umweltmaßnahmen und -vorschriften besser anzuwenden.

Mit der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik wurde ein neues Instrument – das Peer-to-Peer-Programm – eingeführt, um den Umweltbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten Anreize zu geben, aus den Erfahrungen ihrer Kollegen in anderen Ländern zu lernen. Seit dem Start haben alle Mitgliedstaaten an mindestens einer Veranstaltung mit Themen zu Kreislaufwirtschaft, Luftqualität, Anwendung der Holzverordnung, Natur und Biodiversität sowie Wasserqualität teilgenommen.

Bei der Überprüfung wird auch untersucht, mit welchen Mitteln, zum Beispiel Umweltmanagement, sich die Umsetzung wesentlich verbessern ließe. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikziele zu verbessern, Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und für mehr Transparenz bei umweltrelevanten Informationen zu sorgen. Außerdem besteht auch noch die Möglichkeit, regionale und kommunale Behörden sowie andere Interessenträger in die Lösung der wichtigsten Probleme bei der Umsetzung einzubinden.

Quelle: EU-Kommission

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