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VDMA: Zulassung von Chrom-VI – „Expertenmeinung nicht einfach ignorieren“

Am 11. und 12. April beschäftigen sich die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission im REACH-Regelungsausschuss erneut mit der Zulassung von Chrom-VI unter dem Regime der europäischen Chemikalienverordnung REACH.

Dazu sagt Naemi Denz, VDMA-Abteilungsleiterin Technik, Umwelt und Nachhaltigkeit: „Der REACH-Regelungsausschuss hat im Februar 2019 grünes Licht für die Zulassungsanträge für Chrom-VI gegeben. Aus Sicht des VDMA besteht deshalb kein erneuter Diskussionsbedarf zu diesem Thema, denn alle Argumente und Fakten wurden in den zurückliegenden Jahren umfangreich ausgetauscht.

Dass nun einzelne EU-Parlamentarier die REACH-Regelung zu Chrom-VI in Frage stellen ist nicht nachvollziehbar und ignoriert die langjährigen Beratungen der Experten. Würde der betreffende Antrag des CTAC-Konsortiums (Chromium Trioxide Authorization Consortium), bestehend aus den führenden europäischen Chemieunternehmen und Galvaniken, entgegen der EU-Kommissionsentscheidung zurückgewiesen, käme dies einem sofortigen Verwendungsverbot gleich. Dies würde bedeuten, dass die mittelständig geprägten Galvaniken nicht mehr weiter produzieren könnten, mit direkten Auswirkungen auf wichtige Säulen der deutschen Wirtschaft. Darunter Maschinenbau, Automobilindustrie sowie die Luftfahrtindustrie.

Mit Blick auf Europa würde ein Verwendungsverbot von Chrom-VI die Wertschöpfungsketten unterbrechen, Lieferfristen wären nicht mehr darstellbar und es würde an Flexibilität fehlen, wenn die Galvaniken vor Ort nicht mehr verfügbar wären. Für kleinere Betriebe würde es gegebenenfalls das Aus bedeuten.“

Hintergrundinformation

Chrom-VI wird in Beschichtungsprozessen benötigt, um unter anderem Komponenten des Maschinen- und Anlagenbaus wie Hydraulikzylinder, Druckwalzen und Armaturen zu verchromen. Die in den Fachbetrieben etablierten teils automatisch ablaufenden Beschichtungsprozesse sorgen dafür, dass Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind.

Quelle: VDMA

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