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„Neue Regelung bringt keinen Fortschritt für das Recycling von Elektrogeräten“

Seit dem 15. August 2018 fallen auch Möbel- oder Kleidungsstücke mit elektronischen Bestandteilen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. erwartet jedoch nicht, dass dadurch mehr Elektroaltgeräte recycelt werden.

„Die Umsetzung der neuen Regeln wird nach unserer Einschätzung keinen Recyclingschub bringen. Wir erwarten auch keine umweltpolitisch positiven Effekte. Im Gegenteil, wir gehen davon aus, dass die Fehlwurfquote signifikant steigen wird. Das erschwert das Recycling“, befürchtet bvse-Experte Andreas Habel. Es sei jedenfalls nicht zu erwarten, dass durch die Umsetzung mehr Geräte gesammelt und recycelt werden.

Stärker auf das illegale Abgreifen konzentrieren

Das aber sei dringend nötig, denn im letzten Jahr wurden gemäß der Jahres Statistik Mitteilung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) nur 720.000 Tonnen an Altgeräten zurückgenommen. Damit bleibt Deutschland knapp unter dem von der Europäischen Union geforderten Sammelziel von 45 Prozent. Schlimmer ist jedoch für Bernhard Jehle, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, „dass wir vom Sammelziel von 65 Prozent, das schon 2019 erreicht werden muss, dramatisch weit entfernt sind.“

Dabei sei die Sammelmenge durchaus im Markt vorhanden, so der bvse. Allerdings gehen nach wie vor zu hohe Mengen an den für die Behandlung von Altgeräten zugelassenen Anlagen vorbei. Der Vollzug des ElektroG muss sich nach Meinung des Verbandes deshalb viel stärker auf das illegale Abgreifen und die anschließende Verbringung von Altgeräten konzentrieren. Beispielsweise agiere eine Vielzahl von In- und Exportfirmen, wie in der Hamburger Billstraße, weiterhin in diesem Bereich.

Quelle: bvse

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