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Mehr Wettbewerb: EU-Parlament verabschiedet Kreislaufwirtschaftspaket

Aachen — Das Europaische Parlament hat gestern grünes Licht für die Neusortierung des europäischen Abfallmarktes gegeben. In der Plenarsitzung am 18. April stimmten die Abgeordneten fur die Änderung von sechs Rechtsakten, darunter die Abfallrahmenrichtlinie. Die pan-europäische Herstellerverantwortungsorganisation European Recycling Platform begrüßt das Ergebnis der Abstimmung. Durch die Erhohung der Recyclingvorgaben und die vorgesehene Starkung des Wettbewerbs könnten die neuen Rahmenbedingungen einen erheblichen Gewinn sowohl für die Umwelt als auch für die Verbraucher darstellen.

„Das Kreislaufwirtschaftspaket ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer starken und wettbewerblichen Kreislaufwirtschaft“, betont Umberto Raiteri, CEO von ERP. Damit wird die Sammlung und Verwertung von wichtigen Abfallströmen wie Verpackungsabfällen, Elektroaltgeräten oder Altbatterien weiter gesteigert werden können. Außerdem werde das Paket dazu beitragen, die Verbrennung und Deponierung von Abfällen insgesamt sukzessive zurückzufahren. Raiteri: „Wir begrüßen insbesondere, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten aller beteiligten Akteure zukünftig klar definiert sein werden. Auch freuen wir uns über das starke Bekenntnis zum Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung.“

Laut ERP kurbelt das Gesetzespaket mit der Stärkung der Erweiterten Herstellerverantwortung den Wettbewerb an und befördert Innovationen und Kosteneffizienz im Abfallmarkt. Gleichzeitig schaffen die allgemeinen Mindestanforderungen an PROs faire Wettbewerbsbedingungen. Die klare Aufnahme von Distanzhändlern, zum Beispiel Onlinehändlern, in den Geltungsbereich der Regelungen helfe dabei, das Problem mit Trittbrettfahrern abzustellen. Ebenfalls begrüßenswert sei, dass das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung ab dem Jahr 2025 auch für Verpackungsabfälle in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden soll – so wie dies bisher schon erfolgreich für Elektroaltgeräte und Altbatterien der Fall ist.

Die neuen Regelungen sehen auch sogenannte „organisatorische Verantwortlichkeiten“ für Hersteller vor, die jedoch nicht eindeutig definiert sind. Diese fehlende Definition könnte bei der Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht zu unterschiedlichen Interpretationen führen. ERP befürchtet, dass Mitgliedsstaaten Regelungen erlassen könnten, nach denen Hersteller weiterhin an eine bestimmte Herstellerverantwortungsorganisation in diesem Mitgliedstaat gebunden sein würden. „Für einen echten und kosteneffizienten Wettbewerb ist es allerdings unerlässlich, dass Hersteller eine Wahlfreiheit haben und aus mehreren PROs auswählen können“, stellt Raiteri klar.

Quelle: European Recycling Platform (ERP) Deutschland GmbH

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