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Kreislaufwirtschaftspaket: EU-Parlament tritt für mehr Recycling ein

Brüssel — Das EU-Parlament hat gestern neue Rechtsvorschriften über Abfall- und Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Die vier Rechtsakte des Pakets sind Teil einer Verlagerung der EU-Politik hin zu einer Kreislaufwirtschaft, d.h. einem System, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt.

Die neuen Regeln sehen vor, dass ab 2025 mindestens 55 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt werden müssen, ab 2030 gilt das für 60 Prozent und ab 2035 für 65 Prozent. Recyclingziele für Verpackungen betragen 65 Prozent ab 2025 und 70 Prozent ab 2030 mit spezifischen Zielen für Papier und Pappe, Kunststoffe, Glas, Metall und Holz. Deutschland hat derzeit eine Recyclingquote von Siedlungsabfall von circa 66 Prozent, Österreich von 59 Prozent.

Bioabfälle ab 2024 getrennt sammeln

Nach den neuen Vorschriften darf die maximale Deponierungsquote für Siedlungsabfall ab 2035 nur noch 10 Prozent betragen. Im Jahr 2014 haben Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden praktisch keinen Hausmüll auf Deponien abgelagert, während Zypern, Kroatien, Griechenland, Lettland und Malta noch mehr als drei Viertel ihrer Siedlungsabfälle auf diese Weise entsorgen.

Vereinbart wurde auch, dass Bioabfälle, wie in Deutschland bereits üblich, EU-weit ab 2024 getrennt gesammelt werden müssen. Gleiches gilt für Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle ab 2025. Als unverbindliches Ziel wird vorgegeben, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 25 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden soll.

Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle müssen ab 2025 getrennt gesammelt werden. Ab 2024 müssen auch Bioabfälle entweder getrennt gesammelt oder zu Hause durch  Kompostierung verwertet werden.

Lebensmittelverschwendung halbieren

Im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sollten die Mitgliedstaaten bis 2025 die Verringerung der Lebensmittelverschwendung um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent anstreben. Um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten Anreize für die Sammlung unverkaufter Lebensmittel und deren sichere Umverteilung schaffen. Das Bewusstsein der Verbraucher für die Bedeutung von Haltbarkeitsdaten auf den Etiketten sollte ebenfalls verbessert werden, so die Abgeordneten.

Mit diesem Paket bekennt sich Europa zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die endlich Industriepolitik und Umweltschutz vereinbart“, sagte die Berichterstatterin Simona Bonafè. „Die Kreislaufwirtschaft ist in der Tat nicht nur eine Abfallwirtschaftspolitik, sondern ein Weg, um Rohstoffe zurückzugewinnen und die ohnehin knappen Ressourcen unseres Planeten nicht zu überfordern, auch durch tiefgreifende Innovationen in unserer Wirtschaft.“

Erstmals ein einheitlicher, gemeinsamer Rechtsrahmen

Dieses Paket enthält wichtige Maßnahmen zur Abfallwirtschaft, geht aber noch weiter, indem es Regeln festlegt, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen und das Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern verändern sollen. Zum ersten Mal sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich an einen einheitlichen, gemeinsamen Rechtsrahmen zu halten“, fügte sie hinzu.

Der Text wird nun dem Rat zur förmlichen Billigung vorgelegt, bevor er im Amtsblatt der EU, dem offiziellen Verzeichnis aller EU-Rechtsakte, veröffentlicht wird.

Quelle: Europäisches Parlament

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