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Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger machen

Einigung über neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung.

Am 9. Dezember 2022 erzielten das EU-Parlament und der -Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften, um den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Die Einigung sieht strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung sowie strengere Ziele für Abfallsammlung, Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung vor.

Die vereinbarten Regeln sollen den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Nutzungsdauer, und für alle in der EU verkauften Batterietypen gelten: Gerätebatterien, SLI-Batterien (die Strom für das Anlassen, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen liefern), Batterien für leichte Verkehrsmittel (die Strom für den Antrieb von Radfahrzeugen wie Elektrorollern und -fahrrädern liefern), Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) und Industriebatterien. Batterien sollen leichter zu entfernen und zu ersetzen sein, Verbraucher besser informiert werden.

Um die Verbraucher besser zu informieren

Die Verhandlungsführer einigten sich auf strengere Anforderungen, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen. Die Vereinbarung sieht vor, dass Batterien für Elektrofahrzeuge, LMT-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh eine Deklaration zum CO2-Fußabdruck angeben und ein entsprechendes Label/Etikett tragen müssen. Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften müssen Gerätebatterien so konstruiert sein, dass die Verbraucher sie leicht selbst herausnehmen und ersetzen können.

Um die Verbraucher besser zu informieren, werden die Batterien mit Etiketten und QR-Codes versehen, die Informationen über ihre Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung enthalten. LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und EV-Batterien müssen außerdem einen digitalen Batteriepass tragen, der Informationen über das Batteriemodell sowie spezifische Informationen über die einzelne Batterie und ihre Verwendung enthält.

Einführung einer Sorgfaltspflicht für die Batterieindustrie

Gemäß der Vereinbarung müssen alle Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mit Ausnahme von KMU, eine sogenannte „Due-Diligence-Strategie“ entwickeln und umsetzen, die internationalen Standards entspricht, um die sozialen und ökologischen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen und Sekundärrohstoffen anzugehen.

Weitere in der Verordnung vorgesehene Maßnahmen:

  • Für Gerätebatterien werden Sammelziele von 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030 festgelegt, für LMT-Batterien von 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031;
  • Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt (16 %), Blei (85 %), Lithium (6 %) und Nickel (6 %) aus Produktions- und Verbraucherabfällen müssen in neuen Batterien wiederverwendet werden;
  • Alle LMT-, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von ihrer Beschaffenheit, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer Marke oder ihrer Herkunft für Endnutzer unentgeltlich gesammelt werden;
  • Bis zum 31. Dezember 2030 wird die Kommission prüfen, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt werden soll.

Das Parlament und der Rat müssen das Abkommen noch formell genehmigen, bevor es in Kraft treten kann.

Hintergrund

Im Dezember 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien vor. Der Vorschlag zielt darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu stärken, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien zu verringern. Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie.

Quelle: Europäisches Parlament

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