Öffentliche Aufträge: Einfachere und strategischere Vorschriften für die Vergabe

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Modernisierung und Vereinfachung des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen, um wirksame Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen im Einklang mit den politischen Zielen der Union zu unterstützen.

Auf der Grundlage umfassender Konsultationen mit öffentlichen Auftraggebern, Unternehmen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft schlägt die Kommission eine ehrgeizige Reform vor, um das öffentliche Beschaffungswesen einfacher, flexibler und wirksamer zu machen. Sie soll dazu beitragen, den Binnenmarkt für das öffentliche Auftragswesen zu vollenden, auf den rund 15 Prozent des BIP der EU entfallen.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist sowohl für die europäische Wirtschaft als auch für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung und reicht von Verkehr, Infrastruktur und Energiesystemen bis hin zu Schulen und Gesundheitsdiensten. Der Vorschlag dürfte zu erheblichen jährlichen administrativen Einsparungen in Höhe von 650 Millionen Euro führen, die sich aus einer Verringerung des Verwaltungsaufwands um 80 Millionen Euro für öffentliche Auftraggeber und um 570 Millionen Euro für Wirtschaftsteilnehmer ergeben.

Die vorgeschlagene Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge baut auf den Stärken des Binnenmarkts in vier Schlüsselbereichen auf.

Einfachere und klarere Regeln

Das vorgeschlagene Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge macht nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Vorschriften einfacher und klarer, indem die drei bestehenden Vergaberichtlinien und Vergabevorschriften, die derzeit auf sektorspezifische Rechtsvorschriften verteilt sind, in einer unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst werden. Dadurch werde ein kohärenterer und berechenbarerer Rahmen für die Auftragsvergabe geschaffen, wodurch Komplexität, Verwaltungsaufwand und Unstimmigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften mit drei statt derzeit fünf Verfahren verringert würden. Dadurch würden Komplexität und Unstimmigkeiten verringert, die sich aus getrennten Gesetzgebungsakten und unterschiedlichen nationalen Umsetzungsentscheidungen ergeben.

Der neue Rahmen gibt, wie es heißt, öffentlichen Auftraggebern mehr Flexibilität und ermöglicht Verhandlungen mit dem Antragsteller während der Verfahren. Die vorgeschlagene Verordnung fördere eine bessere Marktkonsultation, vereinfache Verwaltungsverfahren und ermögliche Verhandlungen, wodurch das öffentliche Beschaffungswesen dem privaten Beschaffungswesen ähnlicher werde. Außerdem werde ein Innovationsverfahren für die Entwicklung und den Erwerb innovativer Lösungen eingeführt, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind.

Eine einzige Plattform für alle Beschaffungen in der EU

Der Schlüssel zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands sei die Schaffung eines integrierten digitalen Beschaffungsmarktplatzes, der aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten besteht.

Der digitale Marktplatz werde die Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber vereinfachen und erleichtern (z. B. durch die automatische Überprüfung der Ausschlusskriterien). Die vorgeschlagene Verordnung werde es den Unternehmen ermöglichen, an Vergabeverfahren teilzunehmen und Angebote in der gesamten EU über eine der angeschlossenen eProcurement-Plattformen nach dem Grundsatz der einmaligen Auftragsvergabe einzureichen, wodurch wiederholte Anfragen nach Informationen und Dokumentationsanforderungen vermieden würden. Dadurch werde der Zugang zu neuen Geschäftsmöglichkeiten gefördert und die Zahl der Angebote erhöht, die öffentliche Auftraggeber erhalten, wodurch das Potenzial des Binnenmarkts maximiert werde.

Darüber hinaus werde der digitale Markt den Datenaustausch zwischen den eProcurement-Systemen der Mitgliedstaaten straffen, indem ein einheitlicher Rahmen für die Datenverwaltung geschaffen wird, wodurch die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Betrugsbekämpfungsfähigkeiten gestärkt würden.

Stärkere Unterstützung für Umwelt-, Sozial- und Innovationsziele  

Mit dem Vorschlag werde das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis (BPQR) zur Standardvergabemethode gemacht, wobei die Qualitätskriterien mindestens 30 Prozent (50 % bei arbeitsintensiven Aufträgen) ausmachen und einem „Compliance or Explain“-Mechanismus unterliegen. Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie erläutern, wie die Qualität andernfalls gewährleistet wird, zum Beispiel durch Mindestqualitätsanforderungen.

Öffentliche Auftraggeber müssten daher systematisch nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität, einschließlich Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienzerwägungen, sowie Erwägungen der „europäischen Präferenz“ berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber würden nach freiem Ermessen entscheiden können, welche Qualitätskriterien anzuwenden sind und in welchem Verhältnis sie bei einzelnen Vergabeverfahren stehen, wobei der Vorschlag praktische Instrumente zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber in diesem Bereich biete.

Mehr Sicherheit, Resilienz und strategische Autonomie  

Im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts spiegelt der Vorschlag laut EU-Kommission die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens wider. Die künftige Verordnung ermögliche es öffentlichen Auftraggebern und verlangt in einigen Fällen, Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, sensiblen Informationen, der Cybersicherheit und dem unzulässigen Einfluss von Drittländern zu begegnen.

Neue Bestimmungen über Resilienz und Versorgungssicherheit würden für Verträge gelten, an denen Einrichtungen beteiligt sind, die mit kritischen Infrastrukturen verbunden sind, und zielen darauf ab, die Diversifizierung der Lieferketten, die Versorgungssicherheit und die Krisenvorsorge zu unterstützen.

Schließlich wird mit der Verordnung ein horizontaler europäischer Präferenzrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Union eingeführt. Es werde klargestellt, welche Wirtschaftsbeteiligten und Produkte unter die internationalen Beschaffungsverpflichtungen der Union fallen, und dies erleichtere die Überprüfung. Die Kommission wäre in der Lage, eine solche Abdeckung einzuschränken, wenn eine Marktzugangsanalyse ergibt, dass ein Drittland es versäumt hat, den Betreibern in der Union im Einklang mit seinen Verpflichtungen einen fairen Marktzugang zu gewähren, oder wenn Beschränkungen erforderlich sind, um Abhängigkeiten von der Versorgungssicherheit zu beseitigen oder die wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der EU zu schützen.

Nächste Schritte: Die vorgeschlagene Verordnung wird vor ihrer Annahme und ihrem Inkrafttreten vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union ausgehandelt.

Quelle: EU-Kommission

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation