EU-ETS-Vorschlag greift zentrale ITAD-Forderungen in Teilen auf, Klärungsbedarf besteht weiterhin: Kostenschere zugunsten der Deponierung darf nicht vergrößert werden / Opt-out bis 2035 für Staaten mit leistungsfähiger Recyclinginfrastruktur und geringer Deponierungsquote für Deutschland zu prüfen / Erfahrungen mit BEHG und technische Herausforderungen müssen in der Monitoringverordnung Berücksichtigung finden.
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 den Vorschlag zur Änderung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) veröffentlicht. Nach dem Vorschlag sollen Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2031 schrittweise, mit jährlich 25-prozentigen Steigerungen bis 2034, in das EU-ETS 1 zertifikatspflichtig einbezogen werden.
Die Kommission beziffert die Treibhausgasemissionen für die Branche auf rund 40 Millionen Tonnen CO₂. Demnach hätten alleine die ITAD-Mitgliedsanlagen einen Anteil von circa einem Viertel. Zugleich stellt die Kommission fest, dass in den meisten Mitgliedstaaten bislang keine gezielten Dekarbonisierungsmaßnahmen für diesen Bereich bestehen. Anders in Deutschland – hier unterliegen wenige ITAD-Mitgliedsanlagen bereits seit Jahren dem EU-ETS 1, die übrigen müssen seit 2024 im nationalen Emissionshandel Zertifikate kaufen. Deutschland hat seine Klimareduktionsmaßnahmen im Abfallsektor tatsächlich jedoch durch die strikten Deponieregelungen und die fortschrittliche Abfallwirtschaft erreicht – nicht durch Emissionshandelssysteme.
Mehrere der bereits seit vielen Jahren von ITAD vorgetragenen Bedenken sind nun in Brüssel offenbar auf fruchtbaren Boden gefallen. Der Vorschlag der Kommission greift zentrale Forderungen der Branche auf und zeigt, dass die besonderen technischen, organisatorischen und abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stärker berücksichtigt werden müssen.
Deponierung darf nicht noch attraktiver werden
Einer der ungelösten Punkte betrifft die Deponierung: Solange in weiten Teilen der EU weiterhin unvorbehandelte Siedlungsabfälle deponiert werden, darf eine CO₂-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung die Kostenschere zugunsten der Deponierung nicht vergrößern. Eine unmittelbare Bepreisung der Emissionen aus Deponien ist bislang nicht absehbar.
Der vorliegende Vorschlag lässt darauf schließen, dass die Kommission erkannt hat, dass ein CO₂-Preis auf die Abfallverbrennung zu Verlagerungen entgegen der Abfallhierarchie führen kann. Um diesen Fehlanreiz zu begrenzen, soll die Deponierung als neue Tätigkeit in Anhang I der EU-ETS-Richtlinie aufgenommen werden. Vorgesehen ist zunächst jedoch lediglich eine Einbeziehung in die Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfpflichten. Zahlreiche offene Fragen müssen noch beantwortet werden, sodass aktuell noch ein großes Risiko der Wettbewerbsverzerrung bestehen bleibt.
Abfall ist kein frei wählbarer Brennstoff
Abfall ist nicht vergleichbar mit anderen fossilen Brennstoffen und die Abfallbehandlung ist kein Produktionsprozess im klassischen Sinne. Die Betreiber haben wenig Einfluss auf die Menge und Zusammensetzung der angelieferten Abfälle. Die Möglichkeiten, Emissionen durch operative Maßnahmen zu reduzieren, sind daher sehr begrenzt; dieser Umstand wird im Rahmen des nun vorgelegten ETS-Vorschlags nicht ausreichend berücksichtigt. Die Abfälle müssen (zumindest in Deutschland) im Rahmen der Daseinsvorsorge und aus Umweltschutzgründen thermisch behandelt werden.
Bedeutung für die Energieversorgung
Positiv zu bewerten ist, dass Wärmelieferungen von thermischen Abfallbehandlungsanlagen an Fernwärmenetze auch nach 2030 grundsätzlich weiterhin für kostenlose Zuteilungen von Zertifikaten berücksichtigt werden sollen. Damit wird die Bedeutung beispielsweise für die kommunale Wärmeplanung anerkannt.
Temporäre Opt-out-Möglichkeit bis 2035 zu prüfen
Die Kommission schlägt vor, dass Siedlungsabfallverbrennungsanlagen bis zum Jahr 2035 von der Abgabepflicht ausgenommen werden können, wenn mindestens zwei von drei Voraussetzungen erfüllt sind: Als Kriterien wird eine nationale CO₂-Steuer in vergleichbarer Höhe, das Erreichen der europäischen Recyclingziele und das Erreichen des Deponierungsziels genannt.
Mit diesem Regelungsvorschlag erkennt die Kommission an, dass sich die Abfallwirtschaft innerhalb Europas mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten entwickelt. Staaten mit einer leistungsfähigen Recyclinginfrastruktur und einer sehr geringen Deponierungsquote dürfen nicht genauso behandelt werden wie Mitgliedstaaten, in denen weiterhin große Mengen unbehandelter Siedlungsabfälle deponiert werden. Deutschland könnte die abfallwirtschaftlichen Ziele erfüllen und wäre daher ein Kandidat, das Opt-out für den Abfallbereich anzuwenden. Vor einer abschließenden Bewertung der Sinnhaftigkeit eines Opt-out für Deutschland sind jedoch mehrere rechtliche, wirtschaftliche und politische Fragen zu klären.
Monitoring-Regelungen noch unklar
Von besonderer Bedeutung ist die Ausgestaltung der Monitoringverordnung (MVO), in der das genaue Prozedere der Berichts- und Überwachungspflichten geregelt ist. Nur durch die Berücksichtigung der Besonderheiten der Abfallwirtschaft in der MVO lässt sich ein valides System aufbauen. Die Erfahrungen aus dem nationalen Emissionshandel in Deutschland und die technischen Herausforderungen müssen in der MVO Berücksichtigung finden. Zu nennen sind beispielsweise die gebühren- und preisrechtlichen Rahmenbedingungen, sodass Anlagenbetreiber rechtssicher die Zertifikatskosten auf Verursacher umlegen können, oder sachgerechte und einheitliche Anforderungen an die Quantifizierung der zertifikatspflichtigen CO2-Emissionen.
Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer ITAD: „Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission zentrale Bedenken der Abfallwirtschaft aufgreift. Dennoch bleibt festzuhalten: Der Emissionshandel ist in seiner klassischen Ausgestaltung grundsätzlich nicht für die Siedlungsabfallverbrennung geeignet. Abfall ist kein klassischer Brennstoff, und seine sichere Behandlung ist Teil der Daseinsvorsorge. Eine Einbeziehung wäre nur akzeptabel, wenn Rahmenbedingungen für die Branche angepasst würden, die unter anderem Wettbewerbsverzerrungen und Verlagerungen in die Deponierung vermeiden sowie Investitionen in Carbon-Management-Lösungen fördern. Für einen sachgerechten Umgang mit den Emissionen aus der Siedlungsabfallverbrennung werden wir uns konstruktiv einsetzen.“
Quelle: ITAD e. V.




