Die neue EU-Richtlinie »Empowering Consumers for the Green Transition« – kurz EmpCo – tritt ab dem 27. September 2026 in Kraft. Ziel ist es, irreführende Aussagen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten von Produkten oder Dienstleistungen zu vermeiden. Verbraucher*innen sollen so vor Greenwashing geschützt werden.
Die neuen Vorgaben der EU gelten für alle Unternehmen egal welcher Größe. Fraunhofer UMSICHT bietet mit ISO-konformen Ökobilanzierungen (LCA, EPD) die Möglichkeit, Produkte, Prozesse oder Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten auf ihre ökologischen Aspekte zu prüfen. Dr. Markus Hiebel, Abteilung Sustainability Management and Participation gibt eine kurze Einschätzung zur neuen Richtlinie.
Was genau regelt die neue »EmpCo-Richtlinie« bei der Kommunikation zu Umweltaspekten von Produkten oder Dienstleistungen?
Dr. Markus Hiebel: Die EmpCo soll Verbraucher und Verbraucherinnen gegen unlautere Praktiken schützen und bessere Informationen zum ökologischen Wandel fördern. Reguliert werden u.a. auch Aspekte zur Zirkularität (Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit) und soziale Produktmerkmale entlang der Wertschöpfungskette (Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung, Chancengleichheit usw.).
Was bedeutet die Richtlinie für die Unternehmen und was für die Konsument*innen genau?
Dr. Markus Hiebel: Wichtig ist, dass es um den Endkunden geht (B2C) und nicht um Business-to-Business (B2B) Geschäfte. Für B2B sollte trotzdem unbedingt eine korrekte Kommunikation genutzt werden. Für die Konsument*innen ist die EmpCo ein großer Vorteil: Sie können Kaufentscheidungen auf Basis verlässlicher Informationen treffen. Irrelevante Informationen (wie glutenfreies Wasser) sollen verschwinden. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem aufbauen, welches von unabhängigen Dritten geprüft wird. Allgemeine Aussagen wie »umweltfreundlich«, »umweltverträglich«, »energieeffizient«, »biobasiert« sollen verboten werden, wenn die Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Hier soll spezifischer kommuniziert werden.
Wie können bzw. sollten Unternehmen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen belegen?
Dr. Markus Hiebel: Wenn das Unternehmen Aussagen zu Produktmerkmalen trifft, muss es diese belegen können. Zum Bereich Transformation zur Circular Economy können wir Unternehmen umfassend unterstützen vom Design bis zum Recycling mit dem Schwerpunkt auf Kunststoffen. Zum Nachweis von Umweltvorteilen eigenen sich bspw. standardisierte Ökobilanzen (LCA) nach ISO14040/14044 oder Umweltproduktdeklarationen (EPDs). Wir sind dabei ein neutraler und unabhängiger Partner, der entsprechende Bilanzen im Kundenauftrag erstellt, die Unternehmen bei der eigenständigen Umsetzung unterstützt oder die Bilanzierung mit der Durchführung von Critical Reviews begleitet. Hierbei betrachten wir stets den gesamten Produktlebenszyklus und direkt und indirekt betroffene Stakeholder.
Durch Stakeholder-Dialoge und Einbindung der Endkundenperspektive unterstützt Fraunhofer UMSICHT Unternehmen dabei, Produkte und Dienstleistungen so anzupassen, dass Zielkonflikte aufgelöst und anschlussfähige Produktinnovationen ermöglicht werden.
Fällt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD auch in den Anwendungsbereich der »EmpCo«?
Dr. Markus Hiebel: Die EmpCo ist kein eigenständiges Berichtsinstrument wie die CSRD. Sie ist ein normativer Rahmen für die Kommunikation zu Kund*innen. Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach CSRD hat viele Zielgruppen und kann weiterführende Informationen für die EmpCo ergänzen, z. B. einen klaren Transitionsplan zur Klimaneutralität.
Eine Schnittstelle kann die Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD sein. Hier werden die relevanten Aspekte zu Umwelt, Sozialem und zu Governance-Themen in der Wertschöpfungskette erhoben, über die das Unternehmen berichten muss. Hieran kann die Kommunikation ansetzen, vor allem, wenn das Unternehmen Vorreiter ist.
Quelle: Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT



