Anzeige

Neuer EU-Rechtsrahmen für innovative Unternehmen

Einheitliche EU-Vorschriften sollen Unternehmen Wachstum und globale Expansion erleichtern.

Das Europäische Parlament in Straßburg hat sich am 20. Januar 2026 für ein neues Unternehmensrecht ausgesprochen. Parallel zu nationalen Rechtsformen soll es den Binnenmarkt stärken und länderübergreifende Investitionen fördern. Das sogeannte 28. Regime könnte vor allem Startups und innovativen Unternehmen helfen.

Mit 492 Stimmen dafür, 144 dagegen und 28 Enthaltungen verabschiedeten die Europaabgeordneten am Dienstag eine Reihe von Empfehlungen zu einem neuen Rechtsrahmen zur Unterstützung von Unternehmen in der EU. Die EU-Kommission wird dazu in den kommenden Monaten einen Gesetzesvorschlag vorlegen.

Im Rahmen dieses geplanten Regelwerks könnten die Mitgliedstaaten entweder eine neue Gesellschaftsform schaffen oder EU-weit geltende Vorschriften in bestehende Gesellschaftsformen integrieren. Die Europaabgeordneten bestehen auf einem einzigen harmonisierten Regelwerk – dem sogenannten „28. Regime“ –, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der gesamten EU sicherzustellen.

Schnelle digitale Registrierung

Diese Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) soll für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Registrierung einer S.EU soll vollständig digital erfolgen, innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden können und lediglich ein Mindeststammkapital von einem Euro erfordern.

Um den reibungslosen Betrieb von S.EUs im Binnenmarkt zu fördern, einschließlich der digitalen Kommunikation mit Behörden und der digitalen Bereitstellung von Informationen für Investoren, fordern die Abgeordneten ein von der Kommission betriebenes einheitliches, digitales und mehrsprachiges Portal, das in allen Mitgliedstaaten zugänglich ist.

Investitionen und Talente

Die Abgeordneten wollen S.EUs den Zugang zu Investitionen erleichtern, auch über alternative Finanzierungsmodelle. Gleichzeitig sollen optionale Schutzmechanismen vorgesehen werden, etwa die Trennung von Stimm- und Vermögensrechten oder eine vertraglich geregelte, zeitlich oder betragsmäßig begrenzte Gewinnverteilung. Zudem schlagen sie Regelungen vor, um Spitzenkräfte für S.EUs zu gewinnen und zu halten, unter anderem durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Aktienoptionspläne für Beschäftigte.

Wissenstransfer und spezialisierte Streitbeilegung

Das Parlament betont, dass S.EUs in der Lage sein sollten, Grundlagenforschung zu kommerzialisieren. Dafür fordern die Europaabgeordneten die bessere Zusammenarbeit zwischen KMU, Start-ups, Scale-ups und Forschungseinrichtungen in der EU. Darüber hinaus sollen S.EUs Zugang zu spezialisierten und beschleunigten Streitbeilegungsverfahren erhalten, die auch in englischer Sprache durchgeführt werden können.

Quelle: Europäisches Parlament

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation