Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem neuen Klimaschutzprogramm zur Einhaltung der gesetzlichen Klimaziele. Das federführende Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) startet dazu ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren.
Eingeladen sind Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie wissenschaftliche Beratungsgremien der Bundesregierung, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des Programms einzubringen. Hierfür hat das BMUKN eine Reihe von Leitfragen versandt.
Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt dafür klare Zwischenziele vor: Bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, bis 2040 um mindestens 88 Prozent. Parallel zum Emissionsrückgang sollen natürliche Senken wie Wälder und Moore in einen guten natürlichen Zustand versetzt werden. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung definiert die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden.
Mit der heutigen Beteiligungsphase eröffnet das BMUKN einen transparenten und konstruktiven Dialog: Die eingehenden Beiträge fließen in die Ausarbeitung des Programmentwurfs ein und sollen – ganz oder in Auszügen und unter Nennung der Absender – veröffentlicht werden. Einsendeschluss ist der 13. Januar 2026. Beiträge können per E-Mail an klimaschutzprogramm@bmukn.bund.de eingereicht werden.
Das Klimaschutzprogramm wird anschließend vervollständigt und in der Bundesregierung abgestimmt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll das Programm bis spätestens März 2026 vorgelegt und im Bundeskabinett beschlossen werden.
Akteure, die keine gesonderte Einladung erhalten haben, können über die genannte E-Mail-Adresse Kontakt mit dem Ministerium aufnehmen, sofern sie sich an der Konsultation beteiligen möchten.
Quelle: BMUKN




