Das Europäische Parlament wird auf seiner Sitzung am 13. November seine Position zu vereinfachten Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten verabschieden.
In einer Abstimmung am gestrigen Mittwoch (22. November 2025) in Straßburg lehnte das Europäische Parlament das vom Rechtsausschuss am 13. Oktober 2025 verabschiedete Mandat für Verhandlungen mit den EU-Regierungen zu vereinfachten Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten mit 309 Ja-Stimmen, 318 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen ab.
Nach der gestrigen Ablehnung und gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments werden die Europaabgeordneten auf der kommenden Plenartagung am 13. November in Brüssel über Änderungsanträge zu diesem Legislativvorschlag abstimmen. Anschließend können sie die Gespräche mit den EU-Regierungen aufnehmen, die ihren Standpunkt bereits am 23. Juni verabschiedet haben. Ziel ist es, die Rechtsvorschriften bis Ende 2025 fertigzustellen.
Hintergrund
Nach der verzögerten Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten zielt der aktuelle Vorschlag darauf ab, diese zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Dies ist Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus I“, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgeschlagen hat.
Quelle: Europäisches Parlament




