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BatterieVO: Herstellerverantwortung praxisgerecht umsetzen

GRS-Rücknahmesysteme warnen vor Überregulierung und mangelnder Einbindung der Industrie im aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung.

Die Stiftung GRS Batterien und die GRS Service GmbH blicken mit Sorge auf die nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung. Der aktuelle Gesetzentwurf verfehlt zentrale Anforderungen an eine wirksame, praxisnahe und marktkonforme Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung. „Der Entwurf ist ein Lehrbeispiel für GoldPlating: Europäische Vorgaben werden in Deutschland nicht nur umgesetzt, sondern mit zusätzlicher Bürokratie überfrachtet“, warnt Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung GRS Batterien.

Am 26. Juni 2025 wurde das Batterierecht-EUAnpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beschlossen und in die beratenden Ausschüsse überwiesen. Weil die frühere Ampel-Regierung es versäumt hatte, die EU-Verordnung trotz ihrer unmittelbaren Gültigkeit seit Februar 2024 bereits in nationales Recht zu überführen, liegt die Verantwortung jetzt bei der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. „Mit der Überweisung in die Ausschüsse bleibt kaum noch Zeit, grundlegende Gesetzesmängel zu beheben“, sagt Dr. Julia Hobohm, Geschäftsführerin der GRS Service GmbH.

Insbesondere kritisieren die GRS-Rücknahmesysteme:

  • Die fehlende Einbindung der betroffenenHersteller
  • Die Realitätsferne und mangelnde Praxistauglichkeit der Regelungen
  • Die Leitung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Gemeinsamen Stelle durch eine fachfremde Organisation aus der Elektroindustrie, in der kein einziges Unternehmen aus der Batterieindustrie vertreten ist.

Forderung einer Gemeinsamen Herstellerstelle der Batterieindustrie

Die Stiftung GRS Batterien und die GRS Service GmbH fordern daher – gemeinsam mit allen weiteren gemäß § 7 Batteriegesetz zugelassenen Rücknahmesystemen DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, ÖcoReCell, PreZero und REBAT – die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle der Batterieindustrie im Batt-EU-AnpG.

„Die neue Bundesregierung hat noch die Chance, marktwirtschaftliche Prinzipien in der Kreislaufwirtschaft zu stärken. Dafür braucht es die echte Einbindung derjenigen, die für die Rücknahme im Alltag verantwortlich sind“, betont Chryssos. Diese Herstellerstelle soll nicht nur über die notwendige Markt- und Fachexpertise verfügen, sondern auch operativ eingebunden sein – mit klaren Aufgaben:

  • Fachliche Beratung der Behörden und deren Entlastung durch Unterstützung bei der Regelungsausgestaltung
  • Koordination von Herstellererfassung und Marktüberwachung
  • Stärkung der Verbraucherinformation und -einbindung
    Förderung internationaler Standards

Neben den genannten Rücknahmesystemen, die nahezu den gesamten Batteriekreislauf in
Deutschland repräsentieren, fordern auch wichtige Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) die praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung.

Ein vergleichbarer Kooperationsmechanismus hat sich im Verpackungsgesetz und im Elektrogesetz bereits bewährt. Die GRS-Rücknahmesysteme fordern, diese etablierten Strukturen auch im Batt-EU-AnpG gesetzlich zu verankern. „Anstelle eines partnerschaftlichen Vollzugs setzt das Bundesumweltministerium derzeit auf behördliche Alleinzuständigkeit – ohne systematische Einbindung des Branchen-Know-hows. Die Umsetzung der EU-Batterieverordnung darf kein Bürokratieprojekt werden, sondern muss ein tragfähiges Kooperationsmodell sein, das Kreisläufe effektiv schließt“, sagt Hobohm.

Ausschussentscheidung voraussichtlich im September 2025

Mit Blick auf die bevorstehenden entscheidenden parlamentarischen Beratungen im federführenden Umweltausschuss sowie weiteren mitberatenden Ausschüssen appellieren die Stiftung GRS Batterien sowie die GRS Service GmbH an die politischen Entscheidungsträger:

  • Die Gemeinsame Stelle muss unter Einbindung der Batteriebranche neu konzipiert werden.
  • Hersteller und Rücknahmesysteme müssen aktiv in die Ausgestaltung eingebunden werden.
  • Die erweiterte Herstellerverantwortung darf nicht durch Überregulierung ausgehöhlt werden.

Ein klarer gesetzlicher Rahmen, der die Kompetenzen der Branche nutzt und Bürokratie vermeidet, ist die Voraussetzung für eine effektive Kreislaufwirtschaft. Die Stiftung GRS Batterien sowie die GRS Service GmbH bieten ihre Expertise an – als Partner für einen zukunftsfähigen Vollzug im Sinne von Umwelt, Wirtschaft und Verbrauchern.

Quelle: GRS Batterien

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