Am 18. Juni 2025 berät das Bundeskabinett über die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) begrüßt, dass das Gesetz überarbeitet wird, sieht darin jedoch lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Aus Sicht des Verbandes bleiben entscheidende Stellschrauben ungenutzt, um die Kreislaufwirtschaft effektiv zu stärken und die wachsenden Herausforderungen bei der Sammlung und Entsorgung elektronischer Altgeräte und insbesondere bei Batteriebränden nachhaltig zu lösen.
„Die aktuelle Novelle des Elektroaltgerätegesetzes greift zu kurz. Wir begrüßen, dass es mit dem so genannten Thekenmodell erste Schritte in die richtige Richtung geht“, erklärt die Geschäftsführende BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Einfacher und unkomplizierter wird mit dem Thekenmodell zwar die Rückgabe von Altgeräten wie der elektrischen Zahnbürste oder Rasierer. Das Problem falsch entsorgter Lithium Ionen-Akkus und die daraus resultierenden Brände sparte die Novelle aber völlig aus. Das ist eine verpasste Chance. Wir brauchen endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Rücknahme von Altgeräten, das auch die täglich steigende Menge von in Verkehr gebrachten Produkten mit eingebauten Lithiumbatterien in den Blick nimmt, die – falsch entsorgt – täglich Batteriebrände auslösen. Unsere Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft und unsere Mitarbeiter – auf den Höfen, den Anlagen und in den Sammelfahrzeugen – brauchen hier dringend politische Unterstützung.“
BDE erneuert zentrale Forderungen: Fonds, Pfand, Verbot
Der BDE appelliert eindringlich an die Bundesregierung, drei zentrale Maßnahmen anzupacken:
- Herstellergetragener Brandschutzfonds: Ein verpflichtender Herstellerfonds muss geschaffen werden, um die durch illegale Entsorgung und Brandereignisse entstehenden Zusatzkosten gerecht zu verteilen.
- Batteriepfand: Ein Pfandsystem für die Produktgruppen „lithiumhaltige nicht eingebaute Gerätebatterien (lose)“ sowie „Geräte mit eingebauten lithiumhaltigen Gerätebatterien“ würde Sammelquoten und das Recycling deutlich erhöhen und gleichzeitig Sicherheitsrisiken reduzieren.
- Verbot brandgefährlicher Einwegprodukte: Wie bereits in Frankreich, Belgien und kürzlich in Großbritannien geschehen, sollten Produkte wie Einweg-E-Zigaretten verboten werden, um Brandrisiken in der Entsorgung einzudämmen.
Diese Maßnahmen würden der Kreislaufwirtschaft insgesamt zugutekommen, da das Problem der Batteriebrände nicht auf Elektroschrott begrenzt ist, sondern nahezu alle Abfallströme betrifft. In der Folge sind Anlagen nicht mehr versicherbar, Unternehmen steigen aus dem Markt aus und Entsorgungskosten steigen.
Brandgefahr wächst täglich – Politik muss handeln
Täglich kommt es deutschlandweit zu gefährlichen Bränden in Entsorgungsanlagen und Sammelstellen – häufig ausgelöst durch falsch entsorgte Lithiumbatterien. „Wir können es uns nicht länger leisten, auf wirksame gesetzliche Regelungen zu verzichten“, macht Siegesmund deutlich. Die Novelle des ElektroG ist eine erste Chance, die systemischen Schwächen zu beheben – sie muss konsequent genutzt werden.
Bund und Länder in der Pflicht: Batteriepfand verdient Unterstützung
Der BDE begrüßt ausdrücklich die jüngsten Vorstöße aus den Reihen der Länder, die sich für ein nationales Batteriepfand starkmachen. Der Verband sieht die Bundesländer in der Pflicht und fordert, sich hinter diesen Vorschlag zu stellen und über den Bundesrat Druck für eine ambitionierte Gesetzgebung aufzubauen.
Siegesmund abschließend: „Es braucht jetzt klare politische Signale – nicht nur aus dem Umweltministerium, sondern auch aus der Länderkammer. Nur so schaffen wir die Grundlage für eine echte Kreislaufwirtschaft im Elektronikbereich, die von der Bundesregierung gehört werden und konkret umgesetzt werden. Die Kreislaufwirtschaftsziele, die wir uns als Gesellschaft stecken, werden wir nicht erreichen, wenn es in Deutschland aufgrund der Batteriebrände keine Entsorgungsanlagen mehr gibt.“
Quelle: BDE