Neue Untergrenze von 50 Tonnen würde 90 Prozent der Importeure von den Regeln des EU-CO₂-Grenzausgleichsmechanismus ausnehmen. Umweltziele bleiben erreichbar, da 99 Prozent der CO₂-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium und Zement weiterhin abgedeckt wären. Die Änderungen am CO₂-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM) sollen die Verwaltungsbelastung für kleine Unternehmen und gelegentliche Importeure verringern.
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Kommission unterstützt, der am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde und Teil des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets ist. Die Abgeordneten nahmen technische Klarstellungen vor und unterstützten die Einführung einer neuen de-minimis-Grenze von 50 Tonnen. Dadurch würden die meisten Importeure (90%) – vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen, die nur geringe Mengen CBAM-pflichtiger Waren einführen – von den Verpflichtungen befreit. Die Umweltziele des CBAM bleiben jedoch erreichbar, da weiterhin 99 Prozent der gesamten CO₂-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln erfasst würden.
Für die betroffenen Importe wird zudem das Zulassungsverfahren für diejenigen, die CBAM-pflichtige Waren einführen möchten, vereinfacht, ebenso die Emissionsberechnung sowie das Management der CBAM-Finanzverpflichtungen; Missbrauchsschutzvorkehrungen werden verstärkt.
Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter Antonio Decaro (S&D, IT): „Der CBAM ist ein zentrales Instrument, um CO₂-Verlagerung zu verhindern und den Klimaschutz über die EU hinaus zu fördern. Ich bin daher froh, dass das Parlament keine weiteren Bestimmungen der CBAM-Verordnung geändert hat. So können wir Unternehmen entlasten, ohne den CBAM abzuschwächen. Wir werden weiterhin zügig daran arbeiten, allen Beteiligten rechtliche Klarheit und Sicherheit zu verschaffen.“
Nächste Schritte
Die Abgeordneten nahmen den Text mit 564 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen an. Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung der Verordnung zu beginnen.
Hintergrund
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU ist ein Instrument, das den CO₂-Preis von EU-Produkten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) mit dem von Importwaren angleicht. Ziel ist es, Klimaschutzanstrengungen weltweit zu fördern. Anfang 2026 wird die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich des CBAM auf weitere ETS-Sektoren mit Risiko von CO₂-Verlagerung ausgeweitet werden soll.
Quelle: Europäisches Parlament