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Recyclingfähige Verpackungen: Was für eine einheitliche Kennzeichnungspflicht spricht

Auf dem Verpackungsmarkt gibt es derzeit eine Vielzahl an unterschiedlichen Siegeln, die über Recyclingfähigkeit und Rezyklatgehalt von Verpackungen Auskunft geben sollen. Die Menge an verschiedenen Kennzeichnungen hat aber nach Meinung des dualen Systems Eko-Punkt vor allem für eines gesorgt: Verwirrung und Unsicherheit bei den Verbrauchern.

Befürwortet wird deshalb die Einführung einheitlicher Standards. Eko-Punkt selbst verzichtet ab sofort auf eigene Recycling-Siegel.

„Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen“, kommentiert Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei Eko-Punkt, die Entscheidung, die Nutzung der Siegel „Excellent for Recycling“ und „Excellent Sustainability“ nur noch auf Geschäftspapieren und zur Online-Nutzung, aber nicht mehr zum Druck auf Verpackungen anzubieten. Denn in den letzten Jahren ist die Anzahl der Recycling- und Nachhaltigkeitssiegel auf Verpackungen stark angestiegen. Einige Inverkehrbringer von Produkten arbeiten mit selbst entwickelten Siegeln, andere nutzen Label von unabhängigen Verpackungsprüfern oder -lizenzierern, wieder andere verzichten ganz auf den Einsatz von Hinweisen auf die Recyclingfähigkeit oder den Rezyklatgehalt einer Verpackung, stellt Eko-Punkt fest.

„Es gibt aktuell keine klare Regelung, was die Kennzeichnung von Verpackungen in Bezug auf ihre Recyclingfähigkeit betrifft. Jeder macht, was er will“, erläutert Recyclingexperte Munz. „Das führt zu einer großen Orientierungslosigkeit der Verbraucher, die nicht mehr wissen, ob eine Verpackung recyclingfähig oder wie sie zu entsorgen ist. Deshalb wünschen wir uns von der Politik endlich eine einheitliche, verpflichtende Kennzeichnung, die für alle gilt und dem Verbraucher wieder mehr Sicherheit gibt. Davon werden auch die Recyclingquoten profitieren.“ Aus gutem Grund haben sich die Regierungsparteien bereits 2021 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, auf nationaler Ebene ein Recycling-Label einzuführen.

Hoffnung auf eine baldige EU-weite einheitliche Regelung mit Zustimmung Deutschlands

Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei Eko-Punkt (Foto: © fuenf6 – Lena Kirchner)

Das Thema der Verpackungskennzeichnung ist aber auch Teil der Diskussionen rund um die Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) auf EU-Ebene. Anfang Februar fand die erste informelle Verhandlungsrunde über die finale Ausgestaltung der PPWR statt, am 4. März einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission auf einen finalen Entwurf. Laut eines Passus im Entwurf dürfen Wirtschaftsakteure „keine Etiketten, Kennzeichen, Symbole oder Aufschriften bereitstellen oder anbringen, die die Verbraucher oder andere Endanwender hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen […] irreführen oder verwirren könnten.“

Damit die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt, müssen der Rat und das Parlament der Europäischen Union in einer finalen Abstimmung, die für April angesetzt ist, dem Entwurf noch zustimmen. Munz: „Wir hoffen sehr, dass es dazu kommt. Aktuell sehen wir allerdings die Gefahr, dass die PPWR wegen politischer Absprachen zwischen Deutschland und Italien auf den letzten Metern noch scheitern könnte. Eine Blockade der PPWR ist nicht im Interesse der gesamten deutschen Recyclingwirtschaft. Denn die Verpackungsverordnung ist eine wichtige Basis für die Recycling-Kreislaufwirtschaft, den Ressourcen- und Klimaschutz. Die PPWR darf darum auf keinen Fall zum Spielball der Politik werden.“

Neue einheitliche Kennzeichnungspflicht – Aus für den Grünen Punkt?

Vor mehr als 30 Jahren kam der Grüne Punkt als erstes Siegel auf den Markt. Die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen besteht aber bereits seit dem Jahre 2009 nicht mehr. Sie entstammt lange vergangenen Zeiten, in denen es noch ein Entsorgungsmonopol für Verkaufsverpackungen in Deutschland gab. Das wurde ab 2003 aufgelöst und der Markt für den Wettbewerb geöffnet. Inzwischen gibt es zehn duale Systeme in Deutschland, von denen Eko-Punkt eines ist.

Bei vielen Verbrauchern gilt der Grüne Punkt aufgrund seiner langjährigen Monopolstellung jedoch noch immer als ein Gütesiegel für die Recyclingfähigkeit einer Verpackung. Fehlt er auf der Verpackung, gehen nicht wenige Verbraucher davon aus, dass die Verpackung nicht recycelbar ist oder erst gar nicht in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört, beobachtet Eko-Punkt. „Das ist natürlich total falsch“, ärgert sich Eko-Punkt-Manager Munz. „Erst vor kurzem erreichte uns das Schreiben eines verunsicherten Bürgers, dessen Hausverwaltung fälschlicherweise genau davon ausging. Das zeigt, wie dringend eine einheitliche Kennzeichnung ist. Weil der Grüne Punkt irreführend sein kann. Mit erheblichen Folgen für unsere Recyclingquoten, wenn Tonnen von Verpackungen falsch entsorgt werden. Und genau das gilt es zu vermeiden.“

Quelle: Eko-Punkt GmbH & Co. KG

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