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„Wohlstand der Recyclingwirtschaft sichern, internationalen Handel schützen“

Heute stimmt das EU-Parlament über die EU-Abfallverbringungsverordnung ab, die nach Ansicht der Verbände BDSV, bvse, und VDM eine massive Bürokratisierung für die international tätige Recyclingwirtschaft bedeutet, „da sie unverhältnismäßig hohe Exportkontrollverfahren für aufbereitete Sekundärrohstoffe wie Stahl- und Metallschrott sowie Altpapier vorsieht.“

Die Verbände appellieren in einem Brief an die Europaabgeordneten, sich gegen die Verordnung auszusprechen:

„Sehr geehrte Damen und Herren, am Dienstag, den 27. Februar 2024 stimmt das EU-Parlament über die EU-Abfallverbringungsverordnung ab. Die Verordnung regelt den internationalen Handel mit Abfällen und enthält nach wie vor gravierende handwerkliche Fehler, die massive Auswirkungen auf den Wohlstand der europäischen Recyclingwirtschaft haben.

Exportbeschränkungen für aufbereitete Sekundärrohstoffe

Die weitreichenden Anforderungen an Drittstaaten, um den Export von Sekundärrohstoffen zu ermöglichen, werden dazu führen, dass wichtige Absatzmärkte für hochwertige Sekundärrohstoffe wie FE- und NE-Schrotte oder sortiertes Altpapier, das den Anforderungen der DIN EN 643 entspricht, ernsthaft gestört werden. Gleichzeitig ist der Import von aufbereitetem Schrott und Altpapier in die EU weiterhin ohne hohe Anforderungen möglich, so dass die europäischen Recycler gleichzeitig mit außereuropäischem Material konkurrieren müssen. Diese ökonomisch einseitige Marktauflösung ist politisch fahrlässig und bringt die Recycler in eine wirtschaftlich prekäre Lage. Der europäischen Recyclingwirtschaft ist nicht geholfen, wenn Parlamentarier einen Scheinsieg gegen die Umweltverschmutzung feiern und gleichzeitig einen funktionierenden Teil der Kreislaufwirtschaft torpedieren.

Auswirkungen auf den internationalen Stahl- und Metallschrotthandel

Der Handel mit Stahl- und Metallschrott ist global, die Ware hat immer einen positiven Marktwert und die Preise für Kupfer, Aluminium, Zink, Nickel etc. bilden sich an der London  Metal Exchange (LME). Eine Störung dieses Marktes durch überzogene Audits für weiterverarbeitende Stahl- und Metallwerke außerhalb der EU verhindert die Schließung von Kreisläufen und gefährdet gewachsene Handelsbeziehungen mit Ländern wie der Türkei oder  Indien. Erschwerend kommt hinzu, dass z. B. bei Schrott ein Nettoexportüberschuss der EU besteht, da die Verarbeitungskapazitäten in der EU nicht ausreichen, um alle aufbereiteten Schrotte aufzunehmen. Der internationale Markt als Ventil nimmt die entstehenden Überschüsse auf, was für die Recyclingwirtschaft notwendig ist, um wettbewerbsfähig am Markt agieren zu können.

Auswirkungen auf den internationalen  Altpapierhandel

Die Aufnahmefähigkeit der europäischen Papierindustrie ist begrenzt. In den letzten Jahren gab es regelmäßig einen jährlichen Überschuss von 8 Mio. Tonnen Altpapier, der in Drittländer exportiert werden musste, da innerhalb der EU keine Abnahme möglich war. Die größten Abnehmer von Altpapier sind Indien und Südostasien (insbesondere Indonesien, Malaysia und Thailand). Aufgrund der komplexen Anforderungen, die die Abfallverbringungsverordnung an Drittstaaten stellt, werden diese Abnehmer auf andere Vertragspartner (z. B. in den USA) ausweichen, bei denen eine Abnahme leichter möglich  ist. Da Altpapier nur begrenzt lagerfähig ist, stehen die in der EU vorhandenen Altpapierüberschüsse der globalen Kreislaufwirtschaft dann nicht mehr zur Verfügung.

Eingriffe in diese Märkte können durch eine Differenzierung nach Abfallarten vermieden werden, was die Verordnung bisher versäumt hat. Im Sinne des Bürokratieabbaus wäre es zudem sinnvoller, den Vollzug der bestehenden Verordnung zu verbessern, als in einer neuen Verordnung die Regeln für funktionierende Märkte zu verschärfen. Die unterzeichnenden Verbände appellieren daher an Sie, sich gegen diese marktverzerrende Verordnung auszusprechen, da die Regelungen weder dem Green Deal noch dem Wohlstand der Recyclingwirtschaft dienen.“

Quelle: BDSV, bvse, VDM

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