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BDE sieht Nichteinführung eines Batteriepfandes kritisch

Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zur EU-Batterieverordnung.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. bedauert, dass die letzte Woche Dienstag (24.01.2023) im Umweltausschuss einstimmig bestätigte politische Einigung zur Batterieverordnung keine Einführung eines Batteriepfandes vorsieht. Damit werde eine Chance vertan, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und knappe Ressourcen zu sichern, und auf ein wirksames Mittel verzichtet, die großen Gefahren zu bekämpfen, die sich für Mensch und Umwelt aus falsch entsorgten Lithium-Ionen-Akkus ergeben.

Der Verordnungstext sieht lediglich vor, dass die Europäische Kommission bis Ende 2027 einen Bericht über die Durchführbarkeit und den potenziellen Nutzen der Einrichtung von Pfandsystemen für Batterien, insbesondere für Allzweckgerätebatterien, vorlegt und gegebenenfalls dann einen Vorschlag für ein Pfandsystem erarbeitet.

Ein Pfandsystem würde nach Ansicht des BDE gewährleisten, dass Altbatterien und speziell alte Lithium-Ionen-Akkus separat erfasst und nicht aus Bequemlichkeit oder Unwissen über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gelte es unbedingt zu verhindern, denn aufgrund nicht sachgemäßer Entsorgung von Gerätebatterien, vornehmlich solche aus Lithium, entstehen immer häufiger gefährliche Brände in Anlagen der Entsorgungswirtschaft. Das Risiko für einen von falsch entsorgen Lithiumbatterien verursachten Brand ist aufgrund ihrer hohen Energiedichte sehr groß. Diese Brände stellen eine erhebliche Gefahr für die Mitarbeiter und Anwohner der Abfallbehandlungsanlagen sowie für die Umwelt dar. Zudem verursachen sie erhebliche Sachschäden, wodurch die Kapazität der betroffenen Anlagen der Kreislaufwirtschaft reduziert wird.

Außerdem werde der globale Bedarf an Rohstoffen – insbesondere Lithium – zur Batterieproduktion in den kommenden Jahren erheblich steigen. Angesichts der bevorstehenden Ressourcenknappheit liege die Gewährleistung einer stabilen Rohstoffversorgung mit Rezyklat im strategischen Interesse der europäischen Batterieproduktion sowie der gesamten europäischen Industrie, was sich auch in der Schaffung des Gesetzes über Kritische Rohstoffe zeige. Die Sicherstellung der Rückführung von Batterien an ihrem Lebensende verringere langfristig die Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten. Die Sammlung von Altbatterien sei notwendig, um ein stabiles Rohstofflager zu schaffen und eine zuverlässige und wettbewerbsfähige Versorgung mit Rohstoffen für die Produktion von neuen Batterien in Europa zu gewährleisten.

Das Ziel der Sicherung kritische Rohstoffe sei nur durch die Schaffung einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Dies werde durch eine flächendeckende Sammlung sowie anschließendem Recycling erreicht – was wiederum am besten durch ein Pfandsystem gewährleistet werden würde. Aber auch die Konzeption von Elektro- und Elektronikgeräte derart, dass Batterien und Akkumulatoren durch den Endnutzer einfach ausbaubar sind, spielt für den BDE eine wichtige Rolle. Immerhin sei dies nach der politischen Einigung gewährleistet.

Ein Pfandsystem ist aus Sicht des BDE auch unerlässlich, um die in der neuen Batterieverordnung vorgesehenen ehrgeizigen Sammelquoten für Altbatterien, die der Verband ausdrücklich begrüßt, zu erreichen. Derzeit sind für Gerätebatterien Sammelquoten ohne (finanzielles) Anreizsystem von 45 Prozent bis Ende 2023, von 63 Prozent bis Ende 2027 und von 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen. Hohe Sammelquoten seien aber nur dann erreichbar, wenn ein finanzieller Anreiz für die Endverbraucher geschaffen werde, der Altbatterien einen Wert beimisst. Nur hierdurch könnten die notwendige Sammelbereitschaft und sachgemäßen Rückführung verlässlich erreicht sowie „brandgefährliche“ Fehlwürfe vermieden werden.

Über den Verordnungstext haben noch das Plenum des Europäischen Parlaments sowie der Rat abzustimmen. Allerdings ist nicht mehr von einer Änderung des Gesetzestextes auszugehen, da die politische Einigung nach langen Verhandlungen im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission bereits im Dezember gefasst worden war und nun nur noch die formellen Abstimmungen erfolgen. Es bleibt also bis auf Weiteres nur, die Verbraucher auf die Notwendigkeit einer getrennten Sammlung und weitgehenden Rückführung alter Batterien und Akkumulatoren hinzuweisen und ihr Bewusstsein für die Gefahren, die von einer falschen Entsorgung von Altbatterien im Hausmüll ausgehen, zu schärfen – so, wie es der BDE mit seiner Aufkleber-Aktion „Keine Akkus einwerfen“ im Rahmen der BDE-Batteriekampagne tut.

Quelle: BDE

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