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Emissionshandel für die Abfallverbrennung beschlossen

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) ist irritiert über die von Bundestag und Bundesrat trotz massiver Bedenken nahezu aller Sachverständigen sowie entgegen der Warnungen vieler Branchenverbände beschlossene Einbeziehung der Müllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab 1. Januar 2024.

Zwar wird die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung für das Jahr 2023 ausgesetzt und damit auch die Verteuerung der Abfälle für ein Jahr verschoben. Somit bleibt aber allenfalls etwas mehr Zeit, sachgerechte Lösungen in Bezug auf eine halbwegs praktikable Umsetzung zu finden. Die ITAD ist in der Sache jedoch weiterhin davon überzeugt, dass die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den nationalen Emissionshandel über das BEHG in Bezug auf den Beitrag der Branche auf den Umwelt- und Klimaschutz ein Rückschritt ist.

Der Gesetzgeber verstrickt sich in Widersprüche

„Die Ausweitung des BEHG auf die Abfallverbrennung ist und bleibt sachlich falsch. Ein nationaler Alleingang birgt zudem die große Gefahr von abfallwirtschaftlichen Kollateralschäden ohne Lenkungswirkung und ohne Mehrwert für den Klimaschutz“, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn und sieht auch die Kostenentwicklung bei der Abfallentsorgung kritisch: „Der Gesetzgeber verstrickt sich beim BEHG selbst in Widersprüche. So soll sich auf der einen Seite durch die Einbeziehung der Müllverbrennung in das BEHG kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ergeben. Gleichzeitig soll die Bepreisung der fossilen Brennstoffemissionen aber zu einem Anstieg der Kosten der Abfallverbrennung und damit zu einer Erhöhung der Abfallgebühren führen. Das bleibt vor dem Hintergrund der aktuellen Entlastungsdiskussionen für Haushalte und Industrie aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Krieges kaum nahvollziehbar.“

Durch das novellierte BEHG sollen insbesondere fossile Abfälle aus Kunststoffprodukten und Verpackungsmüll sowie die hierdurch verursachten CO2-Emissionen bepreist werden. Dadurch soll bereits beim Inverkehrbringen von Kunststoffabfällen und Verpackungsmüll als fossile CO2-Quelle angesetzt sowie eine Vermeidung erreicht werden (Gesetzesbegründung zum BEHG, Drucksache 20/3438).

Anstatt, wie im BEHG vorgesehen, beim Hersteller und Verursacher von fossilen Brennstoffen anzusetzen, wo Klimaschutzmaßnahmen den größten Effekt hätten, werden jetzt diejenigen in den Fokus des Emissionshandels rücken, die Abfälle im Rahmen der Daseinsvorsorge entsorgen müssen, weil sie am Ende der Entsorgungskette ohne Wahlfreiheit des „Brennstoffes“ stehen.

Mit dem novellierten BEHG erwartet der Gesetzgeber im ersten Jahr ein zusätzliches Budget in Höhe von 900 Millionen Eureo und plant offensichtlich einen Teil für Abfallvermeidungskampagnen sowie zur Finanzierung des voraussichtlichen Kompensationsbedarf gegenüber der EU einzusetzen.

Eine gezielte Unterstützung und Förderung von technischen Innovationen zur CO2-Vermeidung, wie sie bereits bei zahlreichen Pilotprojekten zur CO2-Abscheidung bei Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) angedacht sind, ist demgegenüber bisher nicht vorgesehen.

„Trotz aller Bedenken steht ITAD weiterhin für konstruktive Gespräche zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz durch TAB zur Verfügung. Wir sollten die kommenden Monate gemeinsam sinnvoll nutzen“, appelliert Spohn.

Quelle: ITAD

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