Das Europäische Parlament hat den Weg frei gemacht: Bald können Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein einheitliches Ladegerät für ihre elektronischen Geräte verwenden.
Bis Ende 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Am Dienstag wurden die entsprechenden neuen Vorschriften vom Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg mit 602 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Sie reihen sich ein in die umfassenderen Bemühungen der EU, Elektroschrott abzubauen und Verbraucherinnen und Verbrauchern nachhaltigere Optionen zu geben. Sobald die neuen Vorschriften gelten, braucht man für neue mobile Geräte keine neuen Ladegeräte. Ein einziges Ladegerät genügt dann für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten.
Alle Hersteller müssen ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbaren Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, mit einem USB-C-Anschluss ausstatten. Alle Geräte, die sich schnell laden lassen, haben in Zukunft die gleiche Ladegeschwindigkeit, sodass Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät in der gleichen Geschwindigkeit aufgeladen werden können.
Förderung von technischen Neuerungen
Da sich das kabellose Laden immer stärker durchsetzt, muss die Kommission bis Ende 2024 auch hier für Interoperabilität sorgen, damit negative Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Umwelt verhindert werden. Damit wird auch dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft nicht mehr an eine bestimmte Technik oder einzigen Hersteller gebunden sind.
Bessere Verbraucherinformationen und mehr Auswahl
Spezielle Etiketten sollen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte informieren. Dadurch kann man leichter feststellen, ob bereits vorhandene Ladegeräte mit dem Neukauf kompatibel sind. So können Käuferinnen und Käufer entscheiden, ob sie mit einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät kaufen müssen. Diese neuen Verpflichtungen sorgen dafür, dass Ladegeräte häufiger wiederverwendet werden. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Ausgaben von bis zu 250 Mio. EUR pro Jahr für unnötige Ladegeräte einzusparen. Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte lassen in der EU jährlich etwa 11 000 Tonnen Elektroschrott entstehen.
In privaten Haushalten in Deutschland fielen nach Angaben des Umweltbundesamts im Jahr 2020 mehr als 970 490 Tonnen Elektroschrott an. Das waren etwa 11,67 Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner und damit 1,63 Kilogramm mehr als im Vorjahr (2019: 10,04 Kilogramm). Auch die Bayerinnen und Bayern produzierten nach Angaben des Landesamts für Umwelt mehr Elektromüll: 2020 war der Anteil binnen eines Jahres um rund 400 Gramm auf 9 Kilogramm pro Kopf gestiegen (2019: 8,6 Kilogramm).
Die gestiegene Menge an Elektroabfall führt das deutsche Statistikamt unter anderem auf die Ausstattung der meisten Haushalte mit den unterschiedlichsten Geräten zurück. So besaßen beispielsweise deutschlandweit Anfang 2020 weit über 90 Prozent der Haushalte mindestens einen Fernseher, einen Computer und ein Handy oder Smartphone. Die Deutsche Umwelthilfe führt zudem die Kurzlebigkeit von Geräten als Grund an.
Laut Umweltbundesamt sind in Elektrogeräten oft Schadstoffe enthalten. Werden sie nicht fachgerecht entsorgt, kann dies eine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt zur Folge haben. Viele der Geräte enthalten allerdings auch wertvolle Metalle. Werden die recycelt, so können Ressourcen und Umwelt geschont werden.
Im europäischen Vergleich lagen die Menschen in Deutschland 2018 nach Angaben des EU-Statistikamts Eurostat mit rund 10,3 Kilogramm Elektroabfall pro Kopf über dem EU-Schnitt von 8,9 Kilogramm. Noch mehr Elektroschrott fiel demnach in Schweden (14,2 Kilogramm), Österreich (13,2 Kilogramm) und Irland (12,9 Kilogramm) an. Deutlich weniger war es in Rumänien (3,3 Kilogramm).
Zitat
Der Berichterstatter des Parlaments, Alex Agius Saliba (S&D, Malta), sagte: „Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Wirklichkeit. Wir haben mehr als zehn Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen. Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen, und davon werden alle profitieren – von frustrierten Verbrauchern bis hin zu unserer empfindlichen Umwelt. Es sind schwierige Zeiten für die Politik, aber wir haben gezeigt, dass der EU die Ideen nicht ausgegangen sind, um das Leben von Millionen von Menschen in Europa zu verbessern und für andere Teile der Welt mit gutem Beispiel voranzugehen.“
Nächste Schritte
Der Rat muss die Richtlinie förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 12 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und 12 Monate nach dem Ende der Umsetzungsfrist müssen sie sie anwenden. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung auf den Markt gebracht worden sind.
Hintergrundinformationen
Seit zehn Jahren hat das Parlament immer wieder die Einführung des einheitlichen Ladegeräts gefordert. Frühere Bemühungen, die Industrie dazu zu bewegen, dass sie die Zahl der mobilen Ladegeräte freiwillig verringert, führten nicht zu greifbaren Ergebnissen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Am 23. September 2021 schließlich legte die Kommission den entsprechenden Gesetzesvorschlag vor.
Quelle: Europäisches Parlament